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Geschrieben von Tinnschen am 12.02.2020, 9:44 Uhr

Cytotec zur Geburtseinleitung und Abtreibung

Auch nach vielen Jahren kann man auch als Verbraucher noch Nebenwirkungsmeldungen an die Behörden melden, z.B. hier:
https://nebenwirkungen.pei.de/nw/DE/home/home_node.html
Dazu müsst ihr nicht nachweisen, dass die Nebenwirkung von einem bestimmten Arzneimittel hervorgerufen wurde.
"Wehensturm", Notkaiserschnitt etc. sind dabei auch definitiv als Nebenwirkung zu betrachten, auch wenn am Ende alles gut ausgegangen sein sollte.
Das wird in dem Bericht leider nicht erwähnt.

 
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