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Geschrieben von Danyshope am 05.03.2017, 21:02 Uhr

chronisch krank

Gelte auch als chronisch Krank. Bei mir bedeutet das, einmal im Quartal zum Hausarzt, Überweisung abholen, dann zum Schmerztherapeuten und Verordnung abholen. Und eben alle 3-6 Monate Gespräch mit dem Therapeuten zwecks Vorgehens. Krankschreibung dagegen muss nicht sein. Hausarzt bekommt dann Protokoll vom Therapeuten. Wenn was ist wo ich dann zum Hausarzt muss, besprechen wir es mitunter in einem Abwasch.

 
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