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Geschrieben von kevome* am 06.07.2017, 9:45 Uhr

Christliche Gemeinschaftsschulen sind staatliche Schulen / Kruzifix Verbot nie umgesetzt

doch Christliche Gemeinschaftschulen sind staatliche Schulen. Bei privaten oder Konfessionell gebunden Schulen würde ich es auch anders sehen.

zum Beispiel Artikel 15 aus der Baden Württembergischen Verfassung:

(1) Die öffentlichen Volksschulen (Grund- und Hauptschulen) haben die Schulform der christlichen Gemeinschaftsschule nach den Grundsätzen und Bestimmungen, die am 9. Dezember 1951 in Baden für die Simultanschule mit christlichem Charakter gegolten haben

und Artikel 16:

(1) In christlichen Gemeinschaftsschulen werden die Kinder auf der Grundlage christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte erzogen.

Und natürlich hängt in Bayern in jeder staatlichen Schule in kedem Klassenzimmer ein Kreuz. Der "Kruzifix Beschluss" wurde nie umgesetzt.

"Der Kruzifix-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1995, der am 10. August 1995 veröffentlicht wurde,[5] blieb bis heute weitgehend ohne praktische Folgen. Nach dem Willen der bayerischen Regierung soll das Kreuz im Klassenzimmer weiterhin der Regelfall bleiben. Nur in speziellen begründeten „atypischen Ausnahmefällen“ soll es auf einzelne Klagen hin abgehängt werden. Nachdem § 13 Abs. 1 Satz 3 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern für nichtig erklärt wurde, hat die bayerische Regierung am 23. Dezember 1995 (GVBl. 850) ein neues Gesetz in das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz Art. 7 Abs. 4 eingefügt. Satz 1 lautet: „Angesichts der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns wird in jedem Klassenraum ein Kreuz angebracht."

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kruzifix-Beschluss

So klar ist die Trennung von Schule und Religion in keiner Weise, wie es hier behauptet wird.

 
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