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Geschrieben von hgmeier am 19.10.2011, 12:08 Uhr

China nicht Deutschland

Fahrerflucht und unterlassene Hilfeleistung sind erst einmal Begriffe des deutschen Rechts. Auch wenn es sich den einen oder anderen verwundern mag: Es gibt Länder auf der Welt, wo eine der Beiden Rechtsnormen oder gar beide nicht gelten.

In anderen ist zwar die Hilfeleistung gesetzlich vorgeschrieben oder zumindest gewünscht aber, anders als in Deutschland, kann man für eine eventuelle suboptimale oder fehlerhafte Erstversorgung in Haftung genommen werden. Da überlegt man sich das mit der Hilfeleistung schon genauer. Übrigens gilt diese Rechtslage auch für einige west- und mitteleuropäische Länder.

 
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