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Geschrieben von JoVi66 am 14.11.2005, 14:52 Uhr

Brief schreiben und auf § 187 hinweisen!!!!!!!!!

Das hab ich einmal gemacht,. Mich hat ein Nachbar wegen "führen eines unlauteren Gewerbes" ( grins kannst dir denken was gemeint war) angezeigt und der Hausverwaltung dies schriftlich mitgeteilt. Hatte damals einfach nur viele Bekannte die mich ständig besuchten und mein Freundeskreis und Kollegenkreis bestand zu 90% aus Männern. Daraufhin bekam er von mir ( ein Anwalt war mir zu teuer damals) Folgendes Schreiben:
Sehr geehrter Herr xy,
sollten sie es nicht unterlassen weiterhin derartige Behauptungen gegen mich in Umlauf zu bringen werde ich aufgrund § 187 StGB eine Strafanzeige gegen sie anstrengen. ( UNd hab ihm folgenden korrekten Wortlaut des § beigefügt. Ich habe nie mehr etwas von ihm in der Richtung vernommen.


"§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wahrscheinlich musste er sich daraufhin erst einmal das StGB kaufen!!!!!
Gruß Johanna

 
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