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von Leena  am 26.10.2017, 13:28 Uhr

Brauche Rat

Na ja, der Wert des bebauten Grundstücks mit dem "Vorderhaus" mindert sich ja schon, wenn das Grundstück kleiner wird, Gartenfläche wegfällt und dazu noch ein Nachbarhaus kommt mit Wegerechten etc., und man auch mehr Nähe zum nächsten Nachbarn hat, wenn man Wand an Wand wohnt, sich arrangieren muss etc.pp.

So gesehen hat Deine Schwester nicht ganz unrecht, dass sich durch den geplanten (Teil-)Grundstücksverkauf und Euren Hausbau der Wiederverkaufswert des mütterlichen Grundstücks mindert.

Ansonsten würde ich küchenpsychologisch schätzen, es geht (auch) noch um anderes, warum hat Deine Schwester scheinbar Angst zu kurz zu kommen, Du könntest "bevorzugt" werden, warum ist überhaupt vom Pflichtteil die Rede..? Oder geht es eventuell um Vorbehalt gegenüber dem Mann Eurer Mutter, hat Deine Schwester bedenken, dass Deine Mutter mit ihm das Geld von Euch vom Grundstückskauf "durchbringt" und sie letztlich irgendwie ohne "Erbe" dasteht..?

Oder - warum wollt Ihr Euren "Traum vom Eigenheim" auf dem mütterlichen Grundstück realisieren? Wäre ein anderes Grundstück finanziell nicht drin, gäbe es da Probleme, wäre die Realisierung Eures Eigenheim-Traums auf einem anderen Grundstück nicht so nah / greifbar..?

Ach so - seid Ihr Euch denn auch mit Deiner Schwester über den Grundstückswert für das zu verkaufende Teilgrundstück einig..? Normalerweise ist es ja doch eher die Ausnahme, dass zwischen nahen Angehörigen wirklich 100% marktübliche Preise vereinbart und realisiert werden...

So, das wären jetzt spontan so meine verschiedenen Gedankenansätze dazu. :-)

 
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