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Geschrieben von IngeA am 19.10.2018, 10:50 Uhr

Bin nicht sicher, aber ....@zzina

Der AG muss wie in jedem anderen Job auch die ersten 6 Wochen zahlen. Darüber hinaus bekommt man aber kein Krankengeld.
Das eine ist eine gesetzlich vorgeschriebene Zahlung des AG, das andere eine Leistung der KK die natürlich nur derjenige bekommt, der auch "richtig" versichert ist.

In der Kombination aus versicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung (kann auch Teilzeit sein) und Minijob bekommt man bei Erkrankung über die 6 Wochen hinaus also das Krankengeld für die Hauptbeschäftigung, nicht aber für den Minijob.

Die Zahlung von "Kind krank" kann der AG bei Minijob vertraglich ausschließen, muss aber zumindest unentgeldlich frei geben.

Und: Anspruch auf Zahlung hat man erst, wenn man mindestens seit 4 Wochen beschäftigt ist.

LG Inge

 
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