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Geschrieben von shinead am 13.09.2018, 10:35 Uhr

Bewillingung Schulwechsel ohne meine Unterschrift rechtsgültig?

Regulär sind in Entscheidung in Schulfragen vom Aufenthaltsbestimmungsrecht abgekoppelt. Ggf. hast Du auch hier ein Entscheidungsrecht erhalten.
Eine automatische Koppelung der beide Rechte gibt es nicht.

Die Schulen fragen in den wenigsten Fällen nach zwei Unterschriften und die wenigsten "übergangenen" Elternteile klagen. Die überwiegende Mehrheit der Entscheidungen machen ja auch Sinn.

 
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