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Geschrieben von shinead am 12.09.2018, 15:18 Uhr

Bewillingung Schulwechsel ohne meine Unterschrift rechtsgültig?

Dann zieh' ihn vor das Jugendamt!

Ich würde den Konflikt aber nicht auf dem Rücken des Kindes austragen. Bezüglich der neuen Schule also wirklich auf das Kindeswohl achten und ggf. auch nachträglich zustimmen.

Ich würde dem Herren aber (notfalls mit Druck) auf seine Pflichten aufmerksam machen. Dich über Noten, Klassenfahrten und Protokolle von Elternabenden zu informieren sollte schon drin sein.

 
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