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Geschrieben von Benedikte am 09.12.2018, 13:17 Uhr

bei zwei Gehältern

sind es ja auch 4400- aber das ist nicht viel.

Und Dein Mann ist doch selbständig- Du kannst doch nichtmal ein Arbeitszimmer absetzen. Vor allem zahlst Du als Beamtin ja null Sozialabgaben, das muss man auch sehen. Bei 54.000 zahlt der sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmener 20 Prozent seinen Anteil für Rente, pkV undarbeitslosenversicherung. also 11.000. Du null. kriegst Beihilfe und zahlst bei vier Kindern 30 Prozent Krankenkasse. Macht bei mir irgendwie 150 Euro, weniger als ein Drittel der gesetzlichen. Bei besseren Leistungen.

Sprich,wir liegen ähnlich und stehen uns gut- aber zweimal beamte.... ohne Sozialversicherung

 
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