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Geschrieben von vomGlückgefunden am 24.09.2013, 8:38 Uhr

Bedarfs-/Notfallmedikamente in der Schule

Grundschule. Kind hat ein Notfallmedikament. Kein Ding, die Lehrer wissen wie es geht und es gab nie Probleme.

Nun findet ein Unterrichtsfach extern in einer anderen Schule durch einen dortigen Lehrer statt. Also habe ich den Lehrer angesprochen und wollte ihm die Verabreichung erklären.
Bekomme zur Antwort, dass er als Lehrer keine Medikamente verabreichen darf. Kind solle das dann allein machen.

Ist das normal?
Ich mein, wenns einem Kind (6-9 Jahre alt) sehr schlecht geht, dann braucht es durchaus noch Unterstützung. Oder jedenfalls jemanden, der "mit drauf schaut".

Wie ist das bei euch?

Lg

 
33 Antworten:

Re: Bedarfs-/Notfallmedikamente in der Schule

Antwort von Pamo am 24.09.2013, 8:45 Uhr

Sprich mit seinem Vorgesetzten: dabei im Hinterkopf das Stichwort behalten "unterlassene Hilfeleistung"

Vergiss nicht alles schriftlich zu machen, sonst ist dein Kind hinterher tot und angeblich hat der Lehrer gar nicht gewusst dass er Medikamente brauchte

Ein ärztliches Attest wird ausreichend sein

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Re: Bedarfs-/Notfallmedikamente in der Schule

Antwort von Reni+Lena am 24.09.2013, 8:46 Uhr

Wir haben hier ein Diabetes Kind..muss alleine spritzen und messen.
Nur wenn ein lebensbedrohlicher Zustand eintritt darf der Lehrer erste Hilfe leisten.

Lg reni

Der Kiga darf das übrigens auch nicht.....

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Re: Bedarfs-/Notfallmedikamente in der Schule

Antwort von sun1024 am 24.09.2013, 8:48 Uhr

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat eine Broschüre "Chronische Erkrankungen" herausgegeben, die kannst du hier:
http://www.bzga.de/botmed_20400000.html
als (kostenloses) pdf abrufen.
Zum Umgang von Lehrern mit Notfallmedikamenten steht was auf S. 28-30.
Ist ein bisschen viel, um es hier reinzukopieren.

Hoffe, das hilft weiter.

LG sun

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Re: Bedarfs-/Notfallmedikamente in der Schule @Pamo

Antwort von Kalleleo am 24.09.2013, 8:56 Uhr

Lehrer/Erzieher/Betreuer dürfen keine Medikamente verabreichen.
Nur in enger Zusammenarbeit mit Schulleitung,Eltern und eben auch dem behandelnden Arzt.
Möchtest Du die Verantwortung übernehmen?

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kindertagesstätte:

Antwort von biggi71 am 24.09.2013, 8:59 Uhr

wir dürfen keine medikamente verabreichen...
notfallmedikamente dagegen schon - aber es bedarf einen längeren "anlauf".
gespräch mit den eltern, erklärung des arztes ( schriftlich....dosierung, verabreichung...)...
kein kind könnte sich das notfallmedikament selber geben (fieberkrampf, krupp...).

also müsste der lehrer nach einer einführung und ärztlichem attest das notfallmedikament geben dürfen!

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Re: Bedarfs-/Notfallmedikamente in der Schule

Antwort von Pamo am 24.09.2013, 9:01 Uhr

Sun1024, was da auf den Seiten 28-30 steht, ist hochgradig originell:

Im Falle eines allergischen Schocks wird ein Notarzt gerufen, der das Gegenmittel spritzt? In der Hoffnung, dass er kommt bevor das Kind bspw. erstickt ist? Da muss ich lachen - habe aber auch kein allergisches Kind, dessen Leben durch solch eine lustige Anweisung bedroht wird.

Wie gesagt, ich würde ein ärztliches Attest bereit stellen. Und dem betreffenden Lehrer gerne selber zeigen, wie man den Piekser anwendet.

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NOTFALLmedikamente aber schon!!

Antwort von biggi71 am 24.09.2013, 9:01 Uhr

nur keine "otto-normal-verbraucher-medikamente" sowie hustensaft, AB.....

es gibt erkrankungen die ohne notfallmedikamente einen besuch in der kita oder schule ausschließen würden!!

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Re: Bedarfs-/Notfallmedikamente in der Schule @Pamo

Antwort von Pamo am 24.09.2013, 9:06 Uhr

Lehrer/Erzieher/Betreuer dürfen nach Maßgabe des behandelnden Arztes Medikamente verabreichen.

Gerade durch die zunehmende Integration von Kitas und Schulen wird das immer häufiger geschehen. Und es gibt nunmal schulpflichtige Kinder mit lebensbedrohlichen Krankheiten/Allergien. Selbst beim besten Willen kann sich ein Kind nicht jeden Anfall verkneifen, nur um den Lehrer nicht zu ärgern.

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Rezept bzw. aerztliche Anweisung mitgeben

Antwort von Foreignmother am 24.09.2013, 9:11 Uhr

Bei uns (fr. CH) duerfen auch vom Lehrer ohne Rezept bzw. aerztliche Anweisung keine Medikamente (ob "Notfall" oder andere) gegeben werden, da das gesetzeswidrig ist. Ich gehe mal davon aus, dass das in Deutschland aehnlich ist. Insofern wuerde ich den Arzt bitten, ein Rezept, bzw. eine Verabreichungsanweisung auszustellen, die Kind dann zusammen mit dem Notfallmedikament aufbewahrt. Das hat im uebrigen nichts mit unterlassener Hilfeleistung zu tun - dafuer muss der Lehrer ggfs den Krankenwagen anrufen.
Gruss
FM

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Re: Bedarfs-/Notfallmedikamente in der Schule @Pamo

Antwort von Kalleleo am 24.09.2013, 9:17 Uhr

Es geht doch nicht darum das ein Kind den Lehrer ärgern will.
aber es schadet auch nicht ein wenig weiter zu denken.
Es gibt einen Fall wo ein Zwillingspärchen eine chronische Erkrankung hat.
Das Pärchen benötigt täglich zur gleichen Zeit Medikamente.
Die OGS-Gruppenleitung erklärt sich nach intensiven Gesprächen mit der Schulleitung,Lehrern und Kinderarzt dazu bereit die Medikamente zu verabreichen.
Schul und Gruppenleitung weist expilzit darauf hin das die Gruppenstärke hoch ist und keine Gewähr gegeben werden kann das dies zu jeder Zeit korrekt erfolgen kann.Dies wird auch schriftlich festgehalten.
Nun kommt es häufig vor das die Eltern vergessen das Medikament zu verabreichen und anrufen man möge bitte die Dosierung erhöhen.
Die Kinder sind mit Armbanduhren mit Weckfunktion ausgestattet damit sie sich zum richtigen Zeitpunkt zur Gruppenleitung begeben.
Sie sind ja nicht immer im Gruppenraum,Toilette,AG usw.
Sie vergessen häufig die Uhren anzuziehen.
Von Seiten der Eltern erfolgt keine Hilfe.
Der Fall der Fälle tritt ein.
Kurz vor der Medikamentenausgabe erleidet ein Kind in der Gruppe einen akuten Schwächeanfall.Die Gruppenleitung muss sofort reagieren und vergisst in der Aufregung das verabreichen des Medikamentes.
Eltern zeigen die Gruppenleitung an.
Mit Rücksprache des KA kommt heraus das man das betreffende Medikant auch in einer anderen Darreichungsform einmal täglich verabreichen kann.
Morgens nach dem Frühstück.
Eltern weigern sich da es für sie monatlichen Kosten in Höhe von ca 20€ verbunden ist!

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Re: Bedarfs-/Notfallmedikamente in der Schule @Pamo

Antwort von Pamo am 24.09.2013, 9:26 Uhr

Du schilderst einen Fall, bei dem sich die Ignoranz potenziert. Wenn es eine Möglichkeit gibt, dem Kind das Mittel bereits zuhause zu geben, dann sollte die Schule fein raus sein.

Ich spreche bspw. von einer Erdnussallergie, die jemandem das Leben kosten kann wenn nicht sofort gehandelt wird.

Äpfel und Birnen

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wir lassen uns

Antwort von biggi71 am 24.09.2013, 9:26 Uhr

entbinden von vielleicht!!! auftretenden komplikationen.
das medikament was du beschreibst ist kein notfallmedikament wenn es auch anders gegeben werden kann, sondern ein dauermedikament was selbstständig von den kindern abgeholt werden kann - wenn diese das nicht schaffen ist das ein problem für die eltern!!

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falsch geschrieben...

Antwort von biggi71 am 24.09.2013, 9:27 Uhr

wir lassen uns natürlich nicht von den komplikationen entbinden, sondern von den vielleicht!! eintretenden folgen!

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Re: Bedarfs-/Notfallmedikamente in der Schule

Antwort von FelisMam am 24.09.2013, 9:36 Uhr

Meine Tochter bekommt im Kindergarten auch im Notfall iht Spray verabreicht. Ich habe dafür ein Attest vom Kinderarzt und eine ausgefüllte Einverständniserklärung hinterlegt.
Die Erzieher wurden eingewiesen und das klappt auch.

Denke das Attest vom Arzt muss vorliegen.

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Re: wir lassen uns

Antwort von vomGlückgefunden am 24.09.2013, 9:40 Uhr

Es handelt sich um ein Notfallmedikament. Das sollte also schon verabreicht werden können.

Ich bezweifle stark, dass sich Lehrer/Erzieher von etwaigen Komplikationen entbinden lassen können bzw. das das rechtlich Bestand hat.

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Re: Bedarfs-/Notfallmedikamente in der Schule

Antwort von vomGlückgefunden am 24.09.2013, 9:41 Uhr

Das Attest vom Arzt liegt doch vor.

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Re: falsch geschrieben...

Antwort von vomGlückgefunden am 24.09.2013, 9:42 Uhr

Welche Folgen denn?

Folgen einer eventuellen Überdosierung/Falschverabreichung?
Ich denke nicht, dass man sich da rechtlich absichern kann. Immerhin hat man eine gewisse Sorgfaltspflicht.

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Re: Bedarfs-/Notfallmedikamente in der Schule

Antwort von Pamo am 24.09.2013, 9:46 Uhr

Dann würde ich mich mit dem betreffenden professionellen Verein (wie "Gesellschaft für Erdnussallergiker") in Verbindung setzen und mir von einem erfahrenen Mitglied die entsprechende Schützenhilfe zur Korrespondenz geben lassen - mitsamt Musterbrief unter Angabe der zutreffenden Paragraphen

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unser sohn hat ebenfalls

Antwort von biggi71 am 24.09.2013, 9:53 Uhr

ein notfallmedikament.
sollte dieses falsch angewendet werden, oder zu früh liegt die verantwortung bei mir , nicht bei den erzieherinnen. ich kann nicht von den erzieherinnen verlangen, das sie einen anfall richtig einstufen (sie sind keine ärzte). sorgfältig gehen sie trotz alledem mit dem medikament um. ich habe sie von der verantwortung entbunden (schriftlich).

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Re: unser sohn hat ebenfalls

Antwort von vomGlückgefunden am 24.09.2013, 9:56 Uhr

Um einen Anfall zu erkennen muss man kein Medizinstudium absolviert haben. Das kann man schließlich auch als Mutter.

Ich denke die Frage mit "zu früh" wird sich nicht stellen, da man das sowieso nachträglich nicht nachweisen kann.

Was die Entbindung von jeglicher Verantwortung angeht, denke ich, dass das nicht geht.
Von welcher Verantwortung will man denn entbinden? Also für welche Fälle genau ist das gedacht?

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jeder: zur ersten Hilfe verpflichtet!

Antwort von björg am 24.09.2013, 9:57 Uhr

...und im Ernstfall fühlt man sich doch sicherer, wenn man das Medikament/System schon mal gesehen hat.
Verweigerung der ersten Hilfe ist strafbar. Wenn man nach bestem Gewissen erste Hilfe leistet, muss man nicht mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, auch wenn der Patient Schaden nimmt. Ich glaube, Lehrer müssen auch regelmäßig Schulungen zur ersten Hilfe machen und ich bin sicher, der Lehrer würde im Ernstfall helfen. Ist das Medikament denn so kompliziert zu bedienen?

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Re: jeder: zur ersten Hilfe verpflichtet!

Antwort von vomGlückgefunden am 24.09.2013, 10:03 Uhr

Nein, das ist gar nicht kompliziert, aber man muss es sich mal vorher ansehen, um zu wissen, wie es funktioniert.

Daran bestand bei besagtem Lehrer so gar kein Interesse.
Verstehe ich ehrlich gesagt nicht.

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Re: jeder: zur ersten Hilfe verpflichtet!

Antwort von Steffi528 am 24.09.2013, 10:05 Uhr

Die erste Hilfe ist aber schon durch, wenn jemand den Notruf wählt, am Patienten "arbeiten" muss man nicht

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Re: jeder: zur ersten Hilfe verpflichtet!

Antwort von Pamo am 24.09.2013, 10:06 Uhr

Ich bin mir ziemlich sicher, dass der betreffende Lehrer dich abgebügelt hat, weil er prinzipiell alle Eltern abbügelt.

Sprich mal ganz freundlich mit seinem Vorgesetzten, der wird den Mann daran erinnern dass er als Lehrer auch Verpflichtungen hat

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Re: jeder: zur ersten Hilfe verpflichtet!

Antwort von vomGlückgefunden am 24.09.2013, 10:10 Uhr

Es ist der Schulleiter, deshalb ist das mit dem Vorgesetzten schwierig.
Ich werden aber nochmals mit ärztlichem Extra- Schreiben da auflaufen.

Zum Glück gibts den externen Unterricht nicht jede Woche.

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Re: jeder: zur ersten Hilfe verpflichtet!

Antwort von Pamo am 24.09.2013, 10:12 Uhr

Der Schulleiter? O wie peinlich.

Dann frag mal der zuständigen unteren Schulbehörde (zuständiger Schulrat oder städtisches Schulamt) an, wer deinem Kind im Falle eines akuten allergischen Schocks das Gegenmittel verabreichen soll.

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Re: Bedarfs-/Notfallmedikamente in der Schule

Antwort von shinead am 24.09.2013, 10:14 Uhr

Mit Attest und Einweisung der Lehrer bei uns kein Problem.
Bei uns ist es ein Notfallspray mit Spacer. Da ist noch mal eine Anleitung drauf. Der Kinderarzt würde aber sogar die Lehrer schulen, wenn Bedarf bestünde.

Im KiGa hatten wir einen Erdnussallergiker, da wurden die Erzieher auch geschult. Mussten allerdings zum Glück niemals die Spritze setzen.

Für die meisten chronischen Krankheiten, die eine Notfallmedikamentation benötigen gibt es entsprechende Schulungen für die betroffenen Kinder. Junior hatte seine Asthmaschulung schon und benötigt rein theoretisch die Unterstützung der Lehrer nicht mehr.
Vielleicht eine Alternative für Deinen Sohn?
Schließlich geht man als Schüler auch mal alleine zu Freunden spielen. Da kann man irgendwann nicht mehr jede Mutter "impfen". Die beste Alternative ist hier immer noch, wenn der Betroffene selbst weiß, was zu tun ist.

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unser sohn zb leidet an

Antwort von biggi71 am 24.09.2013, 10:50 Uhr

supraventrikulärer tachykardie ---- es ist kein anfall den man sofort mit einem blick erkennt!! als mutter kenne ich mein kind ja wohl um einiges besser -. und "zu früh" würde in dem falle unseres sohnes bedeuten, das sein herzschlag und blutdruck in den keller wandern würde - man könnte es also erkennen.
einen asthmaanfall oder einen fieberkrampf kann man mit ein/zwei blicken erfassen.
lg

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Re: Bedarfs-/Notfallmedikamente in der Schule

Antwort von Maxikid am 24.09.2013, 10:55 Uhr

Bei uns im KiGa hatten wir ein Zuckerkrankes Kind, dass hat schon alles prima selber gemacht und ausgerechnet etc. War sehr beeindruckt.

LG maxikid

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schau mal unter haftungsausschluss und schule!!

Antwort von biggi71 am 24.09.2013, 11:02 Uhr

....lg

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Re: unser sohn zb leidet an

Antwort von vomGlückgefunden am 24.09.2013, 11:02 Uhr

Ja, da hast du Recht.

SVT kenne ich auch.
Was ist mit den nichtmedikamentösen Maßnahmen (Eisbeutel ins Gesicht, gut in der Schule schwer machbar..., kaltes Wasser trinken, Pressversuch)?

Auf den ersten Blick zu erkennen ist der Anfall natürlich nicht, aber durch Erste- Hilfe- Schulung sollte ein Lehrer/ Erzieher schon in der Lage sein festzustellen, dass der Schüler eine enorm erhöhte Herzfrequenz hat, zumal man selbst das ja deutlich und unangenehm spürt und schon Kindergartenkinder das als Unwohlsein äußern.

Ist schon schwieriger, aber durchaus machbar.

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klar ist es machbar

Antwort von biggi71 am 24.09.2013, 11:10 Uhr

und ich denke die erzieherinnen unseres sohnes sind super geschult (erste-hilfe). aber VERLANGEN kann ich gar nichts! es ist kein medizinisch geschultes personal. und darum geht es ja. ich bin der meinung die grundschule bei uns hat einen vordruck mit einem haftungsausschluss. ohne diesen verabreichen die lehrer gar nichts.
lg

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Re: klar ist es machbar

Antwort von vomGlückgefunden am 24.09.2013, 11:21 Uhr

Haftungsausschluss schließt nie grobe Fahrlässigkeit aus. Das ist rechtlich unbillig.
Stellt sich die Frage was grobe Fahrlässigkeit wäre.

Es ist auf keinen Fall eine Rundum-sorglos- Absicherung für die Lehrer.

Und bei einer hochgradigen Allergie beispielsweise kann Soforttherapie durch Lehrer/ Erzieher aber absolut (lebens-)entscheidend sein.

Bei SVT ist man ja in der Regel kreislaufstabil und hat im Prinzip áuch Zeit, bis der (Not)arzt kommt. Bei der Allergie kanns bis dahin ganz böse sein.

Hat dein Sohn sein Medikament schon mal in der Kita gebraucht?

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