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Geschrieben von Kruemel_08 am 23.09.2018, 20:55 Uhr

Autounfall - Vorfahrt , Versicherung usw

Guten Abend,

ich habe am letzten Montag einen Unfall gebaut, ich wollte aus einem Parkhaus herraus fahren ( man kann echt ultra bescheiden sehen ob was kommt, dfas hat selbst die Polizei zugegeben) habe vorsichtig geschuat ob nix kommt, ich habe kein PKW gesehen und wollte los in dem moment hat es gekanllt als ich gerade los gerollt war...

Wie auch immer am Abend direkt bei der Versicherung alles gemeldet usw ...

Was mich wundert bisher haben wir absolut nix von der Unfall beteiligten gehört bzw von der Versicherung.

Ist das normal?


Ich habe am Montagabend den Unfall meiner Versicherung gemeldet und Dinstag um 11 Uhr war schon der Gutachter in meiner Werkstatt mein Auto ansehen, Mittowch war die Reperatur freigabe da. bei uns ca 5.000€ schaden.



Oder höre ich mitunter gar nix von der anderen Seite?
Unser PKW ist Vollkasko versichert

 
7 Antworten:

Re: Autounfall - Vorfahrt , Versicherung usw

Antwort von lilke am 23.09.2018, 20:59 Uhr

Ich hab vor Jahren irgendwann einen Brief bekommen, wo stand, dass die Sache erledigt ist. Schaden in Höhe von X beim Unfallgegner beglichen. War aber sicher ein Monat nach dem Unfall. Eine Woche später würde ich da noch nichts erwarten.

LG Lilly

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Re: Autounfall - Vorfahrt , Versicherung usw

Antwort von Ellert am 24.09.2018, 6:15 Uhr

huhu

ich kenne das so dass man erstmal den Fragebogen bekommt der dann in der versicherung entscheidet was sie bei wem gewillt sind zu zahlen.
Vom Gegner hört man eigentlich nichts ausser am Ende dann die Mitteilung der Versicherung was sie bei ihm bezahlt haben.

bei uns ist unser Unfall vor Gericht was wir nicht wussten.
Wir haben 50% von der gegnerischen versicherung bekommen und den rest von der Vollkasko, der Unfallgegner aber auch nur 50% von unserer versicherung was ihm nicht gefallen hat so dass er unsere versicherung verklagt hat.
Unser Unfall ist zwei Jahre her, da kam die Ladung vom Gericht als Zeuge - wir wussten von alledem nichts

dagmar

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Re: Autounfall - Vorfahrt , Versicherung usw

Antwort von 2auseinemholz am 24.09.2018, 10:13 Uhr

Hallo!

Ne, Du wirst auch nichts mehr hören von der Versicherung, außer Du erzählst was völlig anderes als der Unfallgegner UND die Versicherungen versprechen sich so rum oder ansders rum einen größeren Vorteil von der einen oder anderen Variante. (Wenn der Schaden eher vergleichbar ist, ist es denen auch pupsegal wer was wie schuldhaft war - zu viel Aufwand für zu wenig Kohle, die man sparen könnte!)

Sollte der Unfallgegener gar keine Meldung bei seiner Versicherung machen, wartet Deine Versicherung bis es "verjährt" ist und freut sich nichts zahlen zu müssen.

Ich hatte in den letzten ca. 5 Jahren 2 leichte Auffahrunfälle - und am Ende habe ich nur lapidar von meiner Versicheurng immer den "Bescheid" bekommen, der Schaden sei reguliert. Was anderes ist es wenn es um Personenschaden geht, oder hohe materielle Schäden, oder mit strafrechtlicher Relevanz (Trunkenheit am Steuer, ....) . Bei letzteren erfährste Du aber immer noch nichts von der Versicherung sondern von der Polizei/ Staatsanwaltschaft und das ziemlich bald.

LG, 2.

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Re: Autounfall - Vorfahrt , Versicherung usw

Antwort von ssb am 24.09.2018, 15:23 Uhr

Warum solltest du vom Unfallgegner was hören?
Der Schaden wird von der Versicherung geregelt und du bekommst ggf eine Beitragserhöhung.
Es sei denn, der Unfallgegner erzählt was anderes als du oder die Polizei stellt ein Fehlverhalten fest ( Alkohol, falsche Angaben oä)

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Natürlich hört sie von der Versicherung!

Antwort von Trini am 24.09.2018, 16:19 Uhr

Und zwar, am Abschluss der Regulierung. Sie hat dann nämlich die Möglichkeit, den Schaden aus eigener Tasche zu ersetzten, um eine Hochstufung zu vermeiden. Lohnt sich aber nur bei Bagatellschäden.

Trini

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klar aber erst am Ende

Antwort von Ellert am 24.09.2018, 17:58 Uhr

bei uns hat sich das Selbstzahlen nie gelohnt...

dagmar

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hochgestuft werden wir nicht

Antwort von Kruemel_08 am 24.09.2018, 20:29 Uhr

wir zahlen ene extra gebühr so das wir nicht hochgestuft werden, quasi rabattschutz

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