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Geschrieben von cube am 05.08.2022, 13:33 Uhr

Automatismus bei 6 Wochen AU innerhalb eines Jahres

Der AG ist dazu verpflichtet - du kannst aber auch ablehnen.
Der Termin darf nur mit deinem Einverständnis abgehalten werden.
Du darfst einen Zeugen mitnehmen.

Auch wenn der AN die BEM ablehnen kann, wird dazu geraten, dies nicht zu tun.
Eine Teilnahme zeigt eben auch, dass man selber! Interesse daran hat, mögliche Probleme oder was auch immer zu klären, aufzuklären etc.

Du schreibst selber, du wärst seit Corona und der OP nicht ganz fit - wenn sich dies auf deine Leistungsfähigkeit ausgewirkt hat und auswirkt, ist es meiner Meinung nach auch unabhängig von 6 Wochen etc völlig ok, ein Gespräch zu führen.
Es geht dann ja genau nicht nur um die 1 Woche AU im August, sondern um dein Befinden und/oder Leistungsfähigkeit seit dem letzten Jahr.

Die BEM selber kann NICHT als Grundlage zu einer Kündigung genommen werden! Sie hat im Rahmen der Fürsorge gegenüber dem AN stattzufinden.
Das ist kein Mitarbeiter-Gespräch, in dem der AG dem AN Fehlverhalten oder sonstige "Böcke" mitteilt und daraus eine 1. Abmahnung formulieren kann.
Im Gegenteil erschwert die BEM dem AG sogar die Kündigung wegen Krankheit. Denn nach BEMN muss der AG erst Recht alles dafür tun, dem AN zu helfen, etwaige Probleme zu überwinden oder sonstige Hilfestellungen zu leisten.

Dazu muss eine Kündigung wg. Krankheit sehr engen Vorgaben entsprechen und verschiedene Schritte durchlaufen.

Generell ist eine Kündigung (ausgenommen Kleinbetrieb) nicht so einfach - die meisten AN´s nehmen sie halt nur einfach hin anstatt sich mal schlau zu machen, ob überhaupt die rechtliche Grundlage zur Kündigung vorhanden ist.

 
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