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Geschrieben von Charly0815 am 16.03.2019, 18:58 Uhr

Auto Schrott

Hallo,

Du kannst damit zum Anwalt gehen, den muss die gegnerische Versicherung auch bezahlen. Allerdings muss ich Dir sagen, dass ein Anwalt da auch nicht viel bringt. Bei einem Totalschaden legt der Gutachter den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs fest. Das ist der Wert, für den Ihr ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Markt bekommt. Abgezogen wird der Restwert Eures Fahrzeugs. Hier haben Versicherungen regelmäßig Aufkäufer an der Hand, die mehr bieten als die Summe aus dem Gutachten. Falls das Auto schon verkauft ist müsst Ihr das ggf. beweisen, Ihr dürft aber idR auf Gutachtenwerte vertrauen. Ich bin Rechtsanwältin und habe beruflich leider die Erfahrung, dass man oft auch für unverschuldete Unfälle drauf zahlt. Mir ist gestern auch jemand ins Auto gefahren und rechne auch damit auf Kosten sitzen zu bleiben. Euch alles Gute!

 
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