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Geschrieben von Einstein-Mama am 13.11.2009, 11:14 Uhr

aurelia

auch wenn es dir unmöglich erscheint, aber besteh auf dein recht.
das mit dem auto geht nicht. nimm dir einen anwalt, oder kämpf alleine.
hab ich damals auch getan.
die können nicht einfach ihr auto verkaufern, wenn es in der erbmasse ist.
den kauf kann man rückgängig machen.
leider hab ich keine zeit heute, aber bei bedarf helf ich dir mit den § usw.

da es ähnlich wie bei mir war, kann ich meine phänomenalen schreiben an den anwalt der witwe, den ich tatsächlich bezwungen habe, zur hilfe nehmen

das ganze hat nichts mit deiner trauer zu tun, sondern mit gerechtigkeit und du fühlst dich danach besser. glaub mir!

 
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