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Geschrieben von shinead am 04.06.2019, 11:32 Uhr

Attentat auf Lübcke

Regierungspräsidenten stehen nicht unter laufendem Polizeischutz. Als Lübcke 2015 Morddrohungen bekam, bekam er Polizeischutz. Als die Drohungen abebbten wurde dieser wieder abgezogen.

Im Prinzip ist ein Regierungspräsident nichts anderes als ein Behördenleiter.

 
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