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Geschrieben von Benedikte am 28.10.2016, 15:17 Uhr

Asylverfahren

war ja durchlaufen, negativ. Sprich, abgelehnt waren die. Nur noch nicht außer Landes weil man denen ja zunächst die Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise geben will bevor eine kostspiele Abschiebung erfolgt.Abschiebung ist ja ultima ratio.

Und Diskussion ist genau wie von Dir formuliert" Muss man zu einem abgelehnten Asylbewerber so böse sein ( Abschiebung) nur weil er ein paar kleine Eigentumsdelikte begangen hat?

Bzw manchmal weitergehend " Verwirkt der sein Recht auf Asyl, der hier Straftaten begeht?

Ich bin da ziemlich hardcore. Und bei Eigentumsdelikten wäre ich noch toleranter als bei sexuellen Übergriffen- materielle Not kann da einiges erklären. Bleibt falsch- aber immerhin. aber sexuelle Übergriffe? Aus einer Gruppe von 17 auf zwei Mädchen? Sorry, da packt mich auch die Wut

 
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