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von Susi0103  am 02.12.2011, 17:43 Uhr

Arbeitsrecht - freie Tage

Ja, ist rechtens. 11 Std Pause müssen zwischen 2 Arbeitsschichten liegen.

"Nach Beendigung seiner täglichen Arbeitszeit muss Ihr Mitarbeiter nach § 5 ArbZG eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben. Ruhezeit ist dabei die Zeit zwischen dem Ende der Arbeit eines Arbeitstags und ihrem Wiederbeginn am nächsten Tag. Es ist also der Zeitraum, in dem Sie Ihren Mitarbeiter nicht zur Arbeit heranziehen dürfen. Bei Schichtarbeitern ist Ruhezeit die Zeit zwischen 2 Arbeitsschichten."

Quelle:
http://www.bwr-media.de/themen/personal/arbeitsstaettenverordnung/03928_pausen--diese-pausen--und-ruhezeiten-stehen-ihren-mitarbeitern-zu.php


Mein Papa hatte auch 3-Schicht gearbeitet und wenn er "dran" war, musste er auch Sonntag Frühschicht und dann Montag Spätschicht arbeiten - oder Spät- und dann Nachtschicht oder Nacht- und dann Frühschicht Montag...

Lg, Susi

 
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