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Geschrieben von Ebba am 11.10.2011, 13:06 Uhr

Arbeitnehmerhaftung

Ja, grds. müssen Arbeitnehmer für Schäden die sie beim Arbeitgeber versachen auch haften, idR aber nicht in voller Höhe und ggf. auch dann nicht, wenn Arbeitgeber üblicherweise gegen entspr. Schäden versichert sind (zB ArbN fährt fahrlässig Dienstwagen zu Schrott --> Kaskoversicherung)

Hier ist das recht gut aufgedröselt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html

Und ob Deine Privathaftpflicht eintreten muss ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Häufig ist die Haftung für Schäden die in Ausübung beruflicher oder gewerblicher Tätigkeiten verursacht sind vertraglich ausgeschlossen.

 
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