Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

von Leena  am 25.11.2016, 15:01 Uhr

Anschlussfrage

...örks, USt ist nun nicht gerade mein Spezialgebiet. ;-)

Aber - doch, natürlich kann auch ein Arzt, der ausschließlich steuerfreien Umsätze ohne Vorsteuerabzug tätigt, im EU-Ausland bei Unternehmern einkaufen! Er unterliegt dann nur ggf. auch der Erwerbsbesteuerung, wenn der Gesamtumfang aller seiner Warenbezüge aus dem EU-Ausland im Vorjahr 12.500 € übersteigt bzw. voraussichtlich im laufenden Jahr übersteigen wird.

Google mal nach "Schwellenerwerber", da findet man es eigentlich ganz gut erklärt, z.B. hier:

https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/innergemeinschaftliche-erwerbe-einfuehrung-in-die-umsatz-3-vier-abnehmergruppen-sind-schwellenerwerber-und-versteuern-keinen-innergemeinschaftlichen-erwerb_idesk_PI11444_HI1138725.html

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.