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Geschrieben von mozipan am 31.05.2011, 12:25 Uhr

An eine Revision glaube ich nicht wirklich.

Berufung ist hier zunächst das Rechtsmittel der Wahl.

Eine Revision ist was völlig anderes.

Eine Revision ist nur möglich bei einer Verletzung formellen oder materiellen Rechts, sprich: wenn Verfahrensfehler vorliegen.

Revisionen bedürfen der Zulassung.

Eine Revision prüft auch lediglich ob das Verfahren "richtig" geführt wurde. Eine Überprüfung der Sachlage oder die Einführung neuer Beweismittel erfolgt bei einer Revision nicht mehr.

 
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