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Geschrieben von Carrie Heffernan am 18.11.2009, 12:12 Uhr

an die "Rechtsverdreher" hier im Forum ;-) lang...

hallo zusammen,

muß Euch hier mal ne saudumme Gechichte schreiben...wie seht Ihr das? Und eins noch vorab: ja jaaaaaaaaaa, mein Mann und ich sind malwieder total naiv und gutgläubig gewesen...wissen wir!!!

Männe möchte einen supergroßen Fernseher haben, Röhre soll es aber sein...er sucht und findet über ebay einen 36" von Panasonic. Er möchte den TV aber sofort haben und am gleichen Tag noch abholen (weil lange Fahrt und gerade WE!), also einigen sich Männe und FK die Autkion (36"+ 5 Boxen + Tisch für TV) abzubrechen.

Wir fahren den TV abholen (2 STD. fahrt einfach :), sieht auch gut aus, der FK ist nett. Allerdings etwas stressig da im gleichen Haus Leute auziehen und wir schnell schnell machen sollen, damit die mit ihrem Umzugswagen aus dem Hof kommen.
Hat also keiner daran gedacht die Geräte-Ident hinten am Gerät zu checken! Auf den Anleitung die er uns ausgehändigt hat stand ja auch ....XYZ 36"....
Der Typ hilft auch beim einladen, ist sehr freundlich. Wir fahren heim, alles schön und gut. Am nächsten Tag will Männe den ganzen Hifikram, DVD usw. anschließen und fällt aus allen Wolken...hinten auf dem TV steht 32". Klaro kann man damit leben, aber dann will man halt auch nur einen 32" bezahlen!

Der FK hat sich in der Auktion "halt vertippt" und bietet an, dass wir den TV zurückbringen (der denkt sich, darauf haben wir kein Bock, bei der Strecke...). Wir hätten ihn aber zurückgefahren, weil wirs eh mit was anderem hätten verbinden können.
Plötzlich kann er ihn zurückgeben, aber nicht mehr den ganzen Kaufbetrag zurückbekommen, da ja extra die Autkion abgebrochen wurde bla bla. Männe bietet eine kleine Aufwandsentschädigung, will aber weitgehend die ganze Kohle, klar. Am nächsten Tag hat der FK ne neue Verarsche auf lager...wir können den TV bringen, bekommen aber weniger als die Hälfte des VK-Preises zurück

Dann war der Spinner tel. nicht mehr erreichbar und hat sich dann aber auch einen SMS-Schlagabtausch herabgelassen, der TV würde nicht zurückgenommen, es wäre jetzt unserer und unser Pech. HALLO, der Arsch hat in der Aution falsche Angaben gemacht (es waren sogar nur 4 statt 5 Boxen, war uns aber egal...die brauchen wir eh nicht) und sich dann halt mal "nur vertippt" und dann macht er irgendwelche Zugeständnisse, die am nächsten Tag nicht mehr gültig sind. Klar kann man sich hiernicht auf ebay berufen, weil es ja außerhalb gemacht wurde - aber diese Auktionsangaben haben uns ja auf die "falsche Fährte" gelockt...Nicht mal ein normales Gesräch kann man führen, weil er nur per SMS kommuniziert. Scheint so ein Mensch zu sein, mit dem man nicht vernünftig reden kann?!

Ja und nu? Im Grunde ist uns klar, das wir jetzt auf dem schönen und hochwertigen, aber eben zu teuren TV sitzen bleiben und hoffentlich fürs nächste Mal was dazugelernt haben (z.B. einen Kaufvertrag zu machen!).

Was meint Ihr, kann man dem FK noch was?

Danke und LG
Carrie

 
19 Antworten:

Ich hoffe mal das Du mit dem VK (was ist denn überhaupt ein FK)

Antwort von Petra A. am 18.11.2009, 12:32 Uhr

nicht so redest wie Du hier rüberkommst!

Wenn doch versteh ich den "Arsch" das er sich taub stellt.

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was ist ein FK?

Antwort von Leolu am 18.11.2009, 12:35 Uhr


FKK kenn ich, aber FK

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Re: Ich hoffe mal das Du mit dem VK (was ist denn überhaupt ein FK)

Antwort von Carrie Heffernan am 18.11.2009, 12:37 Uhr

Nein Petra natürlich nicht. Sorry, ich dachte nicht daran...wie das jetzt rüberkommt, ich war einfach sauer. Und der "FK" ist ein Schreibfehler, gemeint ist der VK = Verkäufer.

Wir sind nette und höfliche Menschen - im Normalfall :) und waren das auch zum VK. Seit der TV bei uns ist gab es ja leider nur ein Telefonat (eben das indem er anbot den TV zurückzubringen), er schreibt ja nur SMS und diese sind von unserer Seite natürlich freundlich geblieben. Wir dachten man könnte es erwachsen am Telefon klären...

Wer um alles in der Welt klärt denn sowas per SMS?!

LG Carrie

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argh, die Frage steht ja auch schon über mir, bin also nicht die einzige...

Antwort von Leolu am 18.11.2009, 12:37 Uhr

die nun grübelt:-).
Ansonsten kann ich aber verstehen, daß man irgendwann die Geduld verliert und agressiver über wen schreibt (redet), heißt ja nicht gleich, daß man mit wem so spricht.
Ich hätte unserem Heizungsdepp gestern auch würgen können, gesagt hab ich es ihm aber nicht so (hab es gleich getan )

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Re: was ist ein FK?

Antwort von Carrie Heffernan am 18.11.2009, 12:37 Uhr

Sorry, Schreibfehler...

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Re: was ist ein FK?

Antwort von wassermann63 am 18.11.2009, 12:38 Uhr

Ich denke ma': Fffakoifa ...

:-)

LG
JAcky

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Re: was ist ein FK?

Antwort von Carrie Heffernan am 18.11.2009, 12:39 Uhr

auch nicht schlecht wassermann - haste auch ne Idee zu meinem problem?

LG

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Re: an die "Rechtsverdreher" hier im Forum ;-) lang...

Antwort von biggi71 am 18.11.2009, 12:57 Uhr

hallo,
mmmh, eine lösung habe ich nicht. gibt es einen kaufvertrag?
ansonsten würde ich sagen: doof gelaufen. genaue kontrolle gehört zu einem kauf dazu (wisst ihr ja).

grüße
biggi

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Versuch einer Antwort

Antwort von eviba am 18.11.2009, 12:58 Uhr

Hallo Carrie,

ich versuche mal, Dir eine Antwort (leider ohne Rechtsverbindlichkeit) zu geben. Eine chance hättet Ihr, wenn Ihr z.B. das Angot des VK ausgedruckt und somit in Händen hättet. Wenn Ihr Zeugen benennen könntet, die das Angbot MIT gesehen haben und somit bestätigen könnten, wäre auch gut. Dass Ihr keinen Kaufvertrag gemacht habt, ist natürlich sehr, sehr schlecht. Habt Ihr wenigstens eine Quittung über den gezahlten Betrag? - WICHTIG ist aber, dass Ihr auf jeden Fall die div. sms aufhebt, denn wenn ich Dir richtig verstanden habe, hat er ja darin von "Tippfehlern" geschrieben und somit seine Falschauskunft an Euch zugegeben.

Es ist auch ein großer Unterschied, ob Ihr bei einem privaten oder gewerblichen Verkäufer den TV erworben habt...

Auf jeden Fall könnt Ihr aber über einen Anwalt die Sache regeln. Der VK wird das Gerät aufgrund der falschen Angaben wohl zurücknehmen, ggf. wenigstens einen Teil des Kaufpreises erstatten müssen (marktorientiert)

VG eviba

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Re: Versuch einer Antwort

Antwort von Nathalik am 18.11.2009, 13:10 Uhr

Ergänzung:
Schaut, dass Ihr die alte Röhre gegen den Kaufpreis zurückgebt, und kauft Euch einen HD-fähigen Flachbildfernseher (am besten LCD). Röhre ist technologische Sackgasse. Um so schlimmer, dass Euer VK da auch noch schnell Kapital aus den alten Klötzen schlagen will.

Wenn Ihr das Geld nicht habt, wartet noch und spart dafür. Es gibt jetzt schon und bald noch viel mehr technische Möglichkeiten mit den flachen, da schaut Ihr bei den alten im wahrsten Sinn des Wortes in die Röhre.

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Re: Versuch einer Antwort

Antwort von Carrie Heffernan am 18.11.2009, 13:13 Uhr

Danke für Deine Antwort. Ja, die SmS haben wir und auch die Auktion, aber weder Kaufvertrag noch Quittung. Als Zeugen für die Geld-bzw. Fernsehübergabe könnte man die Leute angeben, die an diesem Tag ausgezogen sind...aber....Sieht also sehr schlecht für uns aus.

Im Grunde wissen wir das ja auch. Wir dachten auch an einen Anwalt, aber will man sich das Prinzip wirklich soviel kosten lassen? Der Kaufpreis betrug sich ja "nur" auf 250 EUR - jedoch für diesen gebrauchten TV einfach zu viel (gemessen am derzeitigen Gebrauchtmarkt). Das rechnet sich doch für uns garnicht. Wir haben jetzt eben ordentlich Lehrgeld gezahlt

LG
Carrie

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Re: Versuch einer Antwort

Antwort von Sonja31 am 18.11.2009, 13:13 Uhr

Der VK ist Privatverkäufer, richtig?
Also stand auf seiner xbay-Seite diese Privat-Klausel (keine Garantie und Rücknahme, blabla)
Dann hast Du schlechte Karten, glaube ich.
Bei einem Händler ist es was anderes!
Nur: von Privat ist deshalb erhöhte vorsicht geboten.
Klar kannst Du ihm den Anwalt schicken, vielleicht würde es sogar funktionieren?
Über solche Sachen ärgere ich mich auch, allerdings hake ich solche Sachen unter "das nächste Mal schaust besser hin" ab:-)
Denn so ganz unschuldig seid ihr ja nicht, hättet genauer schauen müssen.
Dass man das in dem Moment nicht so genau macht, versteh ich!
Aber damit riskiert man eben solche Sachen....
Ärgerlich, aber abhaken. So sehe ich das. Es sei denn, Ihr habt Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung.

Dann hast aber auch umsonst Rechtsberatung am Tel. Dann würde ich erst mal da nachfragen.
LG

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Re: Versuch einer Antwort

Antwort von Carrie Heffernan am 18.11.2009, 13:21 Uhr

Wir haben absichtlich eine "alte Röhre" gekauft, weil das Bild immer noch besser ist, als jeder "normalo" Flachbild und der Panasonic ist echt eine ganz feine Röhre. Wenn Du die beiden TVs (also eine gute Röhre und einen Flachbild) nebeneinander siehst, weißt Du was ich meine.... der Flachbild ist viel pixeliger und ungenauer!

Soweit ich weiß kannst Du doch "HD" so gut wie kaum nutzen weil die meisten Systeme es (noch) garnicht unterstützen...
Insoweit war der "Röhrenkauf" in unseren Augen kein Fehler. Mal sehen, was in ein paar Jahren ist ;o)

LG
Carrie

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Re: Versuch einer Antwort

Antwort von Carrie Heffernan am 18.11.2009, 13:24 Uhr

Ja Sonja, das ist richtig. Der Mann ist Privatverkäufer. Allerdings gilt diese Rücknahmeklausel doch auch nur, wenn die Angaben die vom VK gemacht wurden korrekt waren, oder???

Aber Du triffst den Nagel auf den Kopf...abhacken undbeim nächsten mal besser machen...

LG
Carrie

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Ich würde bluffen, das wirkt fast immer:)

Antwort von Reni+Lena am 18.11.2009, 13:45 Uhr

Schreib ihm einen netten Brief...sehr förmlich, am besten per Einschreiben, das kommt immer wichtig..und setze ihm eine Frist in der er dir einen gewissen Differenzbetrag auf dein Konto überweisen soll.
Schreib weiter, dass..falls er dem nicht nachkommt,du rechtliche Schritte einleiten wirst und die SAche DEINEM anwalt übergeben wirst.
Verwende Fachbegriffe wie arglistige Täuschung usw.
Ist er einfach gestrickt und hat wenig geld (was ich vermute, wenn er so eine olle Röhre vertickt), wird er Muffensausen bekommen und auf deine Forderung eingehen.

Einen versuch ist es wert. Rechtlich hast du keine Chance:)

Lg reni

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carrie

Antwort von stella_die_erste am 18.11.2009, 14:05 Uhr

So, wie ich das verstehe, hast Du nur einen mündlichen Kaufvertrag. Das erschwert die Sache zwar ein wenig, aber Du hast ja einen Zeugen (Deinen Mann). Und offensichtlich gibt es noch etwas Schriftliches (Email, Auktion, SMS). Das genügt.

Jetzt mußt Du abwägen, ob es Dir den Auwand wert ist.
Und, wie die finanziellen Verhältnisse des VK sind (im ungünstigsten Fall bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen, falls Du das anwaltlich klären läßt). Viele Menschen bedenken dies nicht und sehen letztendlich gar kein Geld mehr, wenn dort nichts zu holen ist.

Also: Anwalt Deines Vertrauens aufsuchen, Schriftverkehr ausdrucken (die abgebrochene ebay-Auktion genügt als Beweis, denn daraus geht dann eindeutig hervor, daß es sich um 36" handelt) und Sache schildern.
Ich gehe davon aus, daß Du Dein Geld dann problemlos zurück bekommst. Vollständig.

Parallel zu der zivilrechtlichen Sache mußt Du aber auch bei der Polizei Strafantrag wegen Betruges stellen, das vereinfacht das Ganze, falls der VK sich quer stellt.

Ob das seitens ebay erlaubt ist, eine Auktion abzubrechen und den Artikel außerhalb ebays an einen über ebay geknüpften Kontakt zu verkaufen, weiß ich jetzt nicht genau. Ich glaube nicht. Insofern könnte man auch da noch was machen, dann war er die längste Zeit bei ebay.
Habe jetzt leider keine Zeit mehr, das zu recherchieren.Muß gleich weg.

Als ersten Schritt jedoch würde ich dem VK per Einschreiben mitteilen, daß Du ihm bis xy eine Frist setzt (7 Tage sind ausreichend).
Bis dahin hat er Dich zu kontaktieren, den Fernseher zurückzunehmen und Dir den vollen Kaufbetrag zu erstatten, andernfalls wirst Du rechtliche Schritte gegen ihn einleiten.
Man muß ja nicht sofort mit Kanonen auf Spatzen schießen, meist reicht schon die Androhung, damit die Leute zur Vernunft kommen.
Das kannst Du auf jeden Fall machen, auch wenn Du gar nicht beabsichtigst, einen Anwalt einzuschalten.

Daß sich das "nicht lohnt" würde ich nicht sagen, denn ihr seid im Recht, wenn es wirklich so abgelaufen ist, wie Du schreibst.

Fakt ist, daß der VK einen Fehler gemacht hat (ob nun absichtlich oder nicht, spielt in dem Fall keine Rolle) und dazu verpflichtet ist, das Teil zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.

Statt dessen verarscht er euch und freut sich..

Wenn Du Dir das gefallen lassen willst und 250€ einfach so "abschreibst"..auch gut.

Wenn Du noch Fragen hast, gerne per PN. Allerdings bin ich heute und morgen verreist, also heute dann nicht mehr erreichbar.

Stella

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Re: Ich würde bluffen, das wirkt fast immer:) @Reni

Antwort von stella_die_erste am 18.11.2009, 14:09 Uhr

Natürlich hat sie eine Chance. Sie hat doch ausreichend Beweismaterial.

Der erhaltene Artikel war nicht der gekaufte.

Mit Privatverkauf hat das gar nichts zu tun.

"Arglistige Täuschung" zu schreiben, wäre übrigens Unsinn, denn daß es arglistig geschehen ist, kann man ihm nicht nachweisen und tut hier auch nichts zur Sache.

Ich staune, wie leicht sich manche Leute das Geld aus der Tasche ziehen lassen..

Und nun bin ich wirklich weg :-)

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Re: Ich würde bluffen, das wirkt fast immer:) @Reni

Antwort von Reni+Lena am 18.11.2009, 14:23 Uhr

Eine Chance auf was?
Auf gerechtigkeit vielleicht, mit Anwalt, Kosten usw verbunden.
Am Ende wird sie haushoch draufzahlen wenn sie nicht Rechtschutzversichert ist.

Natürlich ist es Unsinn diesen brief zu schreiben, aber bie einfacher gestrickten menschen wirkt das:), mit einem anwalt wollen die wenigsten was zu tun haben.

Lg Reni

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ihr habt tv doch abgeholt und hättet GLEICH kontrollieren sollen...

Antwort von mandala67 am 18.11.2009, 17:34 Uhr

aber einladen - daheim gucken und dann erst mäkeln.........
hmm, ich weiß nicht, ob ihr da eine chance habt.

gesehen, akzeptiert - gekauft !
ebay wird sich davon mal wieder nichts annehmen.

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