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Geschrieben von Daffy am 13.12.2011, 14:13 Uhr

An die Österreicher: Kontovollmacht über Pensionskonto für Ehefrau unmöglich?

sabine,

1. das Konto, auf dem die Pension eingeht
2. genau so
3. es war wohl kein Problem, als sie noch nach Bedarf abgehoben hat, aber offensichtlich ist es eins, um mehr Geld zu ´bitten`.

Mir wurde es so erklärt, dass die Pensionskasse (?), also die Quelle, verlangt, dass ausschließlich der Pensionär verfügungsberechtigt über das Konto ist. Was ich nicht glauben kann, weil es ja a) eine Entmündigung des Kontoinhabers darstellt und b) die Abhängige(n) in eine unmögliche Situation bringt - vom plötzlichen Todesfall mal abgesehen, was ist mit einer Grippe oder einem gebrochenen Fuß? Dann ist plötzlich kein Geld mehr da?

Andererseits bin ich ja bloß die doofe Deutsche, die keine Ahnung von österreichischen Gesetzen hat

 
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