Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von titu am 16.08.2005, 10:09 Uhr

an alle die zur quelle inkasso sache geantwortet haben

Hallo

habe nun mit dem inkasso unternehmen telefoniert.
Dieser will mir eine Kostenaufstellung zukommen lasse wo drauf stehen soll worum es nun überhaupt geht(Hauptforderung) und wie sich die hohen inkassokosten ergeben.
Dieser herr behauptet das sie mich das erste mal im mai 2000 angeschireben hätten
(Quelle hat nie angemahnt!!!)
und nun seit 5Jahren versuchen uns zu *finden*
klar sind wirumgezogen (drei mal) allerdings IMMER mit nachsendeauftrag Post und man bedenke die alten Adressen waren unsere Eltern, die uns die post nachgereicht hätten.
Was mach ich nun??
Im falle einer tatsächlichen erfolglosen anmahnung seitens des Inkassounternehmen kann ich ja nicht mehr auf verjährung pochen oder?
Eine mahnung würde diese ja unterbrechen richtig?
Aber woher kann ich feststellen das ich TATSÄCHLICH angemahnt worden bin?
Eine aufstellung ist schnell mal getippt...!!
;o( würde gerne heute schon wiedersprcuh einlegen nur wie nun?
Komm ich da überhaupt wieder raus?? ;o(
Danke euch und Gruss
Tina

 
16 Antworten:

Re: an alle die zur quelle inkasso sache geantwortet haben

Antwort von Frank NRW am 16.08.2005, 10:43 Uhr

Frage ist erst einmal, ist die Forderung berechtigt? (egal ob evtl. verjährt oder nicht)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: an alle die zur quelle inkasso sache geantwortet haben

Antwort von titu am 16.08.2005, 10:54 Uhr

das wüsste ich im moment auch gerne,
habe definitiv etwas in besagtem jahr (ende 1999 das erste und einzige mal dort bestellt und bezahlt!) Eine forderung von 150 euro würd ich nicht einfach über nacht vergessen!!!!

Nun warte ich auf besagte aufstellung und könnte wetten es handelt um besagte waschmaschine, habe jedoch keine auszüge und nichts da das mir nun auf die sprünge helfen würde ;o(

Wäre die rechnung berechtigt so würde ich besagte 150 euro ja sofort begleichen, aber wieso bekomme ich inerhalb 5 jahren(!!) keine mahnung/Zahlungserinnerung?
Wieso *findet* mich ein inkassounternehmen nicht?! Habe drei jahre am stück in der alten adresse gewohnt also unmöglich das ich nicht zu finden sei...
Ich werd nicht ganz schlau daraus deshalb weiss ich eben auch nicht wie ich den wiederspruch begründen soll
Gruss Tina

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: an alle die zur quelle inkasso sache geantwortet haben

Antwort von Frank NRW am 16.08.2005, 10:56 Uhr

Also, bei der Begründung des Widerspruchs könnte ich Dir schon helfen, aber folgendes:

Hat Du evtl. in einem Mehrfamilienhaus gewohnt?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ruhig Blut!

Antwort von tinai am 16.08.2005, 11:01 Uhr

Lass Dir erst einmal die Aufstellung schicken.

Ich würde jedoch rein vorsorglich, um keine Frist zu verpassen, jetzt schon einmal formlos, aber schriftlich der Mahnung widersprechen.

Dann sieht man weiter.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

wegen der Begründung...

Antwort von tinai am 16.08.2005, 11:03 Uhr

...gib erst mal gar keine an.

Widersprich und sag, dass Du die Begründung nachreichst, wenn Du die Aufstellung hast.

Fertig
Gruß Tina

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

stimmt

Antwort von titu am 16.08.2005, 11:11 Uhr

klasse danke Tinai so werd ichs schreiben!
Frank ja es war ein mehrfamilienhaus, wieso??
Hatte allerdings nachsendeauftrag, dort verschwand zwar hin und wieder post aber laut aufstellung des jetzigen schreibens belaufen sich die quelle mahnkosten auf Euro 0,00!!Also kam nie was!!!!
Aondern direkt inkasso richtig???
Danach mit sack und pack nach Nürnberg aber dort war ich 3 jahre...da müssen die mich doch finden ;o( (andere habens auch *g*)
Reichts da aus wenn auf der aufstellung steht...gemahnt am tag xy??Kann ja jeder sagen und evtl haben sie die adresse erst letzte woche ausfindig gemacht,
Zum rechtsanwalt ist mir derzeit finanziell absolut nicht möglich vorallem eben weil ich immer noch die hoffnung auf unberechtigte forderung habe.
Es handelt sich derweil um 150 euro haupt und ca.110 euro inkassoforderung (davon 60 euro zinsen für 5 jahre an quelle) insofern keine wucherei zumindest
Also die verjährungssache ist somit dann hinfällig?Ist alles so wirr sorry und danke euch

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: wegen der Begründung...

Antwort von Frank NRW am 16.08.2005, 11:12 Uhr

Das "richtige" Inkasso wird darüber aber leider lachen!

Da einfach ist das nämlich nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: stimmt

Antwort von Frank NRW am 16.08.2005, 11:19 Uhr

" ja es war ein mehrfamilienhaus, wieso??"

Sobald ein Mahnschreiben in Deinen Machbereich gelangt, gilt es als zugestellt. In Mehrfamilienhäusen kommt es oftmals zu "Briefklau"! Nachweisen kann der Gl. dies nicht; braucht er im Zweifel aber auch nicht!

"Hatte allerdings nachsendeauftrag, dort verschwand zwar hin und wieder post"

Siehst Du, interesiiert den Gl., und das Gericht im Zweifel nicht, da Dir die Forderung bewußt war.

"aber laut aufstellung des jetzigen schreibens belaufen sich die quelle mahnkosten auf Euro 0,00!!Also kam nie was!!!!"

Nicht richtig, Mahnkosten brauchen nicht in Ansatz gebracht werden!

"Danach mit sack und pack nach Nürnberg aber dort war ich 3 jahre...da müssen die mich doch finden ;o( (andere habens auch *g*)"

Manchmal schwiriger als man glaubt!

"Reichts da aus wenn auf der aufstellung steht...gemahnt am tag xy??"

Ja!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

frank welche meinst du? Wegen dem nachreichen auslachen??? Gruss ot.

Antwort von titu am 16.08.2005, 11:20 Uhr

f

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

heisst für mich...persönliches pech weil

Antwort von titu am 16.08.2005, 11:24 Uhr

im zweifel für den ankläger?*heuul*

Ich hatte sowas schonmal, forderung bezahlt konnte durch kontoauszüge belegt werde, prozess verloren! Begründung: Zu spät eingereichter Wiederspruch!
Kosten ins unermässliche gestiegen und daher will ichs diesmal richtig machen.
Das ist für mich ehrlich viel geld ;o(
Also sollte Quelle nicht die kosten gering halten und mich erstmal anmahnen?
Dürfen sie sofort an inkasso weitereichen?
Im prinzip ist das ganze ohnehin alles hinfällig sollte sich heraustellen das die forderung UNBERECHTIGT ist, allerdings gehe ich mal solange ich keine aufstellung habe vom negativen aus...dann mal ganz dumm gefragt:
WAS würdest du machen?
Zahlen und ruhe ist??? ;o(?
Grussl Tina

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: frank welche meinst du? Wegen dem nachreichen auslachen??? Gruss ot.

Antwort von Frank NRW am 16.08.2005, 11:24 Uhr

Inkassos, die mit "großen Firmen" Verträge abgeschlossen haben, lassen es in jedem Fall auf eine streitige Auseinandersetzung ankommen. Es gibt da ganz bestimmte. Sofern sie erliegen, stellt dies dann keinen finanziellen Verlust da. Sollten sie hingegen obsiegen, wird für Dich richtig teuer. Sorry, ist leider so.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

oh!

Antwort von titu am 16.08.2005, 11:25 Uhr

Manchmal schwiriger als man glaubt!

"Reichts da aus wenn auf der aufstellung steht...gemahnt am tag xy??"

Ja

dann kann ich behaupten:
Bezahlt am tag xy......`??

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: frank welche meinst du? Wegen dem nachreichen auslachen??? Gruss ot.

Antwort von titu am 16.08.2005, 11:26 Uhr

handelt um Infoscore inkasso, war toitoitoi ein ganz netter mensch am telefon der auch mühe hatte da etwas zu verstehen in dem *aktenwirrwarr* daher erst in einigen tagen die aufstellung

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: heisst für mich...persönliches pech weil

Antwort von Frank NRW am 16.08.2005, 11:28 Uhr

"Ich hatte sowas schonmal, forderung bezahlt konnte durch kontoauszüge belegt werde, prozess verloren! Begründung: Zu spät eingereichter Wiederspruch!"

Siehst Du, kann Dich aber beruhigen. Die zeitige Eilegung eines Widerspruchs ist derzeit zumindet noch nicht maßgeblich.

"Das ist für mich ehrlich viel geld ;o("

Glaub ich!

"Also sollte Quelle nicht die kosten gering halten und mich erstmal anmahnen?"

Brauchen sie nicht!

"Dürfen sie sofort an inkasso weitereichen?"

Ja, Kostenfrage stellt sich dann erst im Prozess!

"WAS würdest du machen?"

Begründen!!

"Zahlen und ruhe ist??? ;o(?"

Auf gar keinen Fall!!! M.E.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: oh!

Antwort von Frank NRW am 16.08.2005, 11:29 Uhr

"dann kann ich behaupten:
Bezahlt am tag xy......`?? "

Nein!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Infoscore

Antwort von Haenselinchen am 18.08.2005, 9:45 Uhr

na da bist ja an die richtigen geraten ... *sichihrenTeildenkt*

Silvi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.