Geschrieben von Lusil am 31.01.2007, 9:31 Uhr |
Also versicherungstechnisch erlaubt...
Hallo,
mein ehemaliger Arbeitgeber (EnBW) hat bei einer Betriebsversammlung mal ausdrücklich erklärt, dass man trotz Krankmeldung arbeiten gehen kann, wenn man sich wieder fit fühlt. Aber diesem Zeitpunkt ist man auch wieder BG versichert (Wegeunfall usw.). Denn viele wären schon fit und würden wegen mangelnder Versicherung zuhause bleiben. Das wäre ein Irrglaube.
Die Frage ist eher, ist er schon fit? Steckt er nicht andere an? Haut es ihn vielleicht nicht doch noch so rein, verschleppt er die Krankheit und wird dann womöglich noch schlimmer krank?
Gruß Claudia
- Zur Arbeit gehen trotz Krankschreibung - doggy 31.01.07, 8:12
- Re: Zur Arbeit gehen trotz Krankschreibung - Babsi 31.01.07, 8:20
- Re: Zur Arbeit gehen trotz Krankschreibung - doggy 31.01.07, 8:23
- Re: Zur Arbeit gehen trotz Krankschreibung - suermel 31.01.07, 8:54
- Re: Zur Arbeit gehen trotz Krankschreibung - Babsi 31.01.07, 9:04
- Also versicherungstechnisch erlaubt... - Lusil 31.01.07, 9:31
- Re: Also versicherungstechnisch erlaubt... - doggy 31.01.07, 9:43
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- Re: Zur Arbeit gehen trotz Krankschreibung - Babsi 31.01.07, 9:04
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Handball - na, alle Fingernägel abgekaut ?
Mobbing in der schule
Aufhebungsvertrag oder Kündigung durch Insolvenz..
Könnt ihr Yahoo auch nicht erreichen?
@Jo2003
@ Jo2003 Schön, dass...
An jovi / alba
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