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Geschrieben von syko am 03.08.2011, 7:04 Uhr

Alleinerziehende Mütter müssen VZ arbeiten

Da dies bei der derzeitigen Rechtsauslegung nur bei gesicherter Betreuung greift: unzumutbar ist das nur für Leute, die mit dem festen Vorsatz geheiratet haben, dem erlernten Beruf langfristig zu entkommen.

 
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