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von Leena  am 02.08.2011, 19:47 Uhr

Aktuelles BGH-Urteil von heute

...ich nehme an, das wird hier gepostet, weil es heute mal wieder ein neues BGH-Urteil dazu gegeben hat:

"Geschiedene Alleinerziehende müssen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) einen Vollzeitjob annehmen, sobald ihr Kind drei Jahre alt ist. Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Partner haben sei nur dann, wenn sie konkret nachweisen können, dass sie nicht in vollem Umfang arbeiten können. Die Betreuung eines Grundschulkindes stehe einer Vollzeittätigkeit nicht entgegen - vorausgesetzt, nach der Unterrichtszeit besteht eine Betreuungsmöglichkeit. Das hat der BGH am Dienstag entscheiden. (Az.: XII ZR 94/09)."

http://www.sueddeutsche.de/karriere/kein-anspruch-auf-unterhalt-bgh -verpflichtet-alleinerziehende-zu-vollzeitjob-1.1127339


Wobei ich das persönlich schon heftig finde, wenn ich mir vorstelle, in zwei Jahren müsste ich wieder Vollzeit arbeiten, wenn mein viertes Kind dann drei Jahre alt wird... *puh*

 
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