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Geschrieben von EarlyBird am 04.07.2017, 19:18 Uhr

Ärger im Damenbad

Also da muss ich jetzt aber einlenken, denn es war ein Gemeindekindergarten (=> Träger die Gemeinde). Die anderen Fälle waren kirchliche Träger und da ist es im AV verankert das man "nach den Richtlinien der katholischen Kirche lebt" solange das Arbeitsverhältnis besteht. Ja da gebe ich dir recht, in diesen Fällen (katholische Trägerschaft) kann man es nicht vergleichen.
Rechtens ist das (Gemeinde - Träger) sicherlich nicht, dennoch Fakt. Vorgegangen ist sie dagegen nicht, weil sie in dieser Gemeinde ohnehin keine Zukunft gehabt hätte und man ihr das Leben ohnehin schon schwer gemacht hat.
Mir ging es darum dass du meintest man würde sich zum Gespött machen, na das bestimmt wohl eher das Umfeld. Was man z.B. In Norddeutschland davon halten würde, ist reichlich egal.

Und an einer staatlichen Schule wird ein Lehrer letztendlich versetzt wenn es zwischen ihm/ihr und Elternschaft unüberwindbare Differenzen gibt.
Wenn der gestandene, katholische Bayer keinen Schwulen in "ihrer" Herrensauna möchte der Ihnen den Aufguss macht, wird 100%ig keiner eingestellt. Der Clubbesitzer möchte seine Stammkundschaft nicht vergraulen, wird einen Ablehnungs- oder Kündigungsgrund finden. .

Bin vom Thema abgetriftet - das eine ergibt halt das andere.

 
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