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Geschrieben von hgmeier am 15.08.2016, 20:06 Uhr

Achtung

Einige Dinge scheinen hier immer wieder vergessen zu werden:

1. Sowohl das Schutzalter, das Heiratsfähigkeitsalter als auch der Eintritt der Volljährigkeit sind in JEDEM Land der Welt willkürliche Festlegungen.

2. Alle drei Altersgrenzen sind und müssen getrennt voneinander betrachtet werden (gilt übrigens auch für Strafmündigkeit etc.).

3. Wenn wir anfangen zivilrechtliche Regelungen sowie Personenstandsregelungen anderer Länder anzugreifen sobald deren Rechtssubjekte sich hier in Deutschland befinden, müssen wir uns nicht wundern, wenn dies von anderen Ländern auch mit unserem Zivilrecht geschieht. So was anzugehen ist durchaus ein heikles Thema.

 
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