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Geschrieben von MoneSi am 21.09.2021, 21:13 Uhr

Achtung lange Antwort

Der Durchsuchung bei anderen (nicht beschuldigten) Personen nach § 103 StPO sind weniger belastende, gleich erfolgsversprechende Maßnahmen, wie etwa die Aufforderung zur freiwilligen Herausgabe nach § 95 StPO vorzuziehen. Entscheidend ist hier wohl das Telefonat zwischen der Staatsanwältin und einem Referatsleiter des Justizministeriums. Nach Aussage des Ministeriums hat die Staatsanwältin die Unterlagen telefonisch angefordert und er darum gebeten, den formalen Dienstweg einzuhalten und war nicht gewillt Unterlagen „auf Zuruf am Telefon“ herauszugeben. Die Staatsanwaltschaft stellt dieses Telefonat laut dpa-Bericht so dar, dass das Justizministerium die Herausgabe der Unterlagen zunächst ablehnte und auf „den großen Dienstweg” verwies, also nicht freiwillig kooperierte.
Dazu muss man wissen, dass im Laufe von Ermittlungsverfahren es durchaus üblich ist, dass „auf telefonischen Zuruf“ Unterlagen von der StA oder BuStra (Finanzamt) bei anderen Personen angefordert und von diesen übersendet werden. Das kennt jeder Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt, Steuerberater. Wenn da jemand sagt, dass der Dienstweg, egal, ob groß oder klein, eingehalten werden soll und man nicht auf Zuruf reagiert, ist das schon befremdlich, auch etwas anmaßend. Umgekehrt weiß man nicht, in welchem Ton die Staatsanwältin zuvor die Unterlagen anforderte. Das Verhältnis war wohl nicht so freundlich. Da hat die Staatsanwältin halt mangelnde freiwillige Kooperation des Justizministeriums aktenkundig gemacht und einen Betriebsausflug nach Berlin geplant. Ob die Streithähne sich der politischen Brisanz, die sich daraus ergab, überschauten, bezweifle ich, unterstelle aber der Staatsanwaltschaft, dass es ihnen zumindest Recht war.
Die derzeitige Situation in Sachen Geldwäsche ist übel. Wir haben hier Fälle, wo wirklich gefühlt jeder weiß, was läuft, selbst Details zu den dahinterstehenden Straftaten sind wegen bereits erfolgten Verurteilungen im Ausland bekannt. Und man muss zusehen, kann nichts tun und fragt sich, ob das nur Unfähigkeit ist oder doch politisch gewollt. Das ist der eigentliche Skandal.

 
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