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Geschrieben von IngeA am 29.07.2014, 9:11 Uhr

Ach, Inge, Du weißt doch gar nicht so richtig, warum Du dagegen bist

Ja, natürlich kann man mit gutem Recht so argumentieren. Aber wo fängt man an und wo hört man auf?
Es ist nicht der erste Helfer der erkrankt ist, nicht einmal der erste Arzt. Kann man sich ein Vorrecht auf Behandlung erarbeiten? Menschenwürde und Recht auf Leben hat man von der Zeugung an. Jeder Mensch gleich.
Hier bei uns versucht man doch, jeden Patienten bestmöglich zu behandeln. Auch hier gibt es eine "Zweiklassenmedizin", aber halt auf ganz anderem Niveau.
In der Entwicklungshilfe arbeitet man anders: Da behandelt man mit möglichst geringen Mitteln möglichst viele Patienten und nicht wenige optimal. Da behandelt man 20 Patienten so einfach, schnell und effektiv es geht, davon überleben dann z.B. 10. Man kann natürlich auch 10 mit großem Aufwand behandeln. Da überleben dann z.B. 8. Aber 10 andere Patienten konnten halt gar nicht behandelt werden. Das klingt zynisch und ist für die einzelnen Betroffenen natürlich schlimm, genau so wie für die Helfer. Aber da geht es wirklich nach Masse, nicht nach Klasse. Einfach weil die Ressourcen nicht da sind.

LG Inge

 
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