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Geschrieben von Himbeere2008 am 10.06.2014, 21:39 Uhr

Abrechnung

Hier mal ein kleiner kopierter Beitrag.

Als Lehrkraft sollte man sich hüten eine "schwarze Kasse" (= Klassenkasse) zu führen. Ich wüsste auch nicht, aufgrund welcher Rechtsgrundlage man das dürfte: Es kommt nicht darauf an, dass es irgendwo "verboten" wäre, sondern es müsste irgendwo erlaubt sein! Man steht als Lehrkraft gegenüber Schülern und deren Eltern immer in einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis. Das kann man auch nicht durch "Sonderabsprachen" mit der Elternversammlung umgehen.

Unsere Klassenkasse wird nicht durch den Klassenlehrer verwaltet. Ich wäre damit auch nicht einverstanden. Hier verwaltet der Elternbeirat die Kasse mit einem eigens dafür angelegten Konto. Darauf überweisen die Eltern jeden Monat den Betrag X für anstehen Klassenfahrten und später für die Abschlussfahrt.

 
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