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Geschrieben von peter12 am 10.01.2006, 7:26 Uhr

Abmahnung

Hallo,
eine Bekannte von uns ist krenkgeschrieben. Jetzt hat ihr Arbeitgeber sie wegen Nichtigkeiten abgemahnt. Was soll sie machen?

 
5 Antworten:

Re: Abmahnung

Antwort von ninas59 am 10.01.2006, 9:02 Uhr

Schriftlich Widerspruch einlegen, das muss dann zur Personalakte mit abgelegt werden.
Sollte sie später gekündigt werden (was natürlich bei einer Abmahnung einfacher wird) wird dann diese Abmahnung nihiliert.
Wenn es einen Betriebsrat gibt, sollte sie sich mit ihm in Verbindung setzen, der hat dann darauf zu achten, dass der Widerspruch auch wirklich in der Personalakte abgelegt wird.

Wie kann der AG bei Krankheit eine Abmahnung schicken?

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schriftlicher Widerspruch

Antwort von tinai am 10.01.2006, 9:08 Uhr

o.w.T.

Nina hat in einem PUnkt nicht recht, kann der AG nachweisen, dass die Abmahnung berechtigt war, gilt sie trotz Widerspruch.

Eine Abmahnung ist ein sicheres Zeichen, dass er an der Kündigung des AN arbeitet, deswegen lohnt sich vielleicht auch schon ein Gang zum Anwalt, kostet nicht so viel und verschafft Klarheit.

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Re: schriftlicher Widerspruch

Antwort von flo03 am 10.01.2006, 12:47 Uhr

also mein Mann hat auch ein Widerspruch gemacht, weil bei ihm auch ne Abmahnung bekam die aber nachhinein nicht rechtens war. Er hatte damals seine Arbeitszeiten zugefaxt auch Urlaubszeit so wie sie das haben wollten und die hatten das verschlampt. Und Gott sei dank hatte er den Sendebericht. Sie wollten sich querstellen und da hat mein Männe sich mit dem Rechtsanwalt beraten und gezeigt bekommen wie er es aufschreiben kann per Brief ohne stress auf die Arbeit zu bekommen. Die Abmahnung wurde schnell zurückgenommen. Es kommt drauf auch an das man auch beweisen kann.

LG

Claudia

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Re: Was heißt: Abmahnung wg. Nichtigkeit? o.T.

Antwort von bebea am 10.01.2006, 18:24 Uhr

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Re: Was heißt: Abmahnung wg. Nichtigkeit? o.T.

Antwort von Jo2003 am 10.01.2006, 20:09 Uhr

Frage ich mich auch.

Wenn sie krankgeschrieben ist und shoppen geht und dann noch Kaffeetrinken... das kann schon für eine Abmahnung reichen.
Lebensmittel kann man kaufen gehen, auch wenn man krankgeschrieben ist.

Was für eine Nichtigkeit war es denn?

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