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von Leena  am 26.10.2017, 17:55 Uhr

Aber , ...

Aber im Erbfall würde das Haus zum "Vermögen" der Mutter gehören, sie kann es ihrem Mann vererben, und die Töchter könnten anteilig ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen.

 
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