Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Sille74 am 05.10.2016, 8:54 Uhr

Aber gerade, wenn wir die Türkei als Unrecjtsregime sehen, können ...

... wir hier doch nicht mit gleicher Münze heimzahlen und die Gesetze außer Acht lassen! Wie gesagt, ja, die Ermächtigung hätte man demonstrativ verweigern können, wobei man da ja schon streiten kann m.E., ob das in dem Fall überhaupt rechtlich zulässig gewesen wäre (--> wie weit geht die strafrechtliche Prüfungskpmpetenz der Regierung? Kann sie auch bei "schwierigen" Fällen selbst prüfen oder muss sie es da der Strafrecjtspflege überlassen? --> Gewaltenteilung). Aber selbst dann wäre ja, wie gesagt noch die "normale" Beleidigung geblieben.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.