Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von hubert am 19.04.2018, 19:48 Uhr

aber für eine praxis würde das gesetz doch gar nicht greifen????

AiW Stellen gibt es fast überall (Uniklinik; ländliches KH; MVZ; Einzelpraxis). Und noch immer steht die klinische Untersuchung an erster Stelle und die meisten Patienten sind zum Glück nur so krank/oder gar nicht, dass auch ein AiW Ihnen helfen kann. Du kannst ja auch deine Meinung haben, aber solange Chef/angestellter Arzt im Zwiegespräch einen Konsens finden und es dazu einen Vertrag gibt, so lange wird es das wohl auch geben. Und was dort besprochen wird, was es für Gründe gibt und ob die schwerwiegend genug sind, geht niemanden sonst was an.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.