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Geschrieben von Rio am 24.01.2006, 16:25 Uhr

ALG2: Umzug in andere Stadt - zumutbar? Ralph?

Hallo,

mal 'ne Frage, in wie weit die Arge einen Umzug in eine andere Stadt "erzwingen" kann.

Bsp: ortsübliche Miete in Stadt A höher als in Stadt B. Die Städte liegen 20 km auseinander. Kann die Arge einen Umzug von Stadt A nach Stadt B verlangen? Würde Schul- und Kigawechsel für die Kinder bedeuten + weitere Nachteile.

Falls ja: bis zu welcher Entfernung ist denn solch ein Umzug zumutbar?

Vielen Dank schonmal und viele Grüsse,
Rio

 
23 Antworten:

Re: ALG2: Umzug in andere Stadt - zumutbar? Ralph?

Antwort von monschischi am 24.01.2006, 17:08 Uhr

ich liege 37€ über den regelsatz. ich werde nicht aus meiner wohnung ausziehen, da es bei uns im umkreis miserabel aussieht. meine tochter würde auch ihre kontakte verlieren. ich mache das nicht, egal was kommt. irgendwie müssen wir doch mal gegen die regierung gehen. eine nachbarin hat ihren umzug hinter sich gebracht, nun wohnt sie in einem runtergekommenen wohnviertel mitten in der stadt- nein danke. als single ist das vielleicht zumutbar aber nicht einer- wie bei mir- allein-erziehenden mama. das ist meine meinung

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Re: ALG2: Umzug in andere Stadt - zumutbar? Ralph?

Antwort von joey am 24.01.2006, 20:24 Uhr

Hallo,

das Pferd wird hier von der falschen Seite aufgezäumt. Es wird kein Umzug "erzwungen". Sondern man wird aufgefordert die Unterkunftskosten zu senken. Wie das geschieht ist dem Betreffenden selbst überlassen. Hierfür wird eine Frist gesetzt, innerhalb dieser müssen Bemühungen nachgewiesen werden die Kosten durch Untervermietung oder Umzug zu senken. Sind die Bemühungen erbracht aber ohne Erfolg dann wird im Amt geprüft ob Frist verlängert wird oder nur die angemessenen Kosten in der Zukunft gezahlt werden.

@ monchischi: Mit reiner Polemik werden solche Sachen nicht gelöst.

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Re: ALG2: Umzug in andere Stadt - zumutbar? Ralph?

Antwort von horrend am 24.01.2006, 20:46 Uhr

Natürlich sind das Zwangsumzüge, was denn sonst?? Die Bezeichnung "Senkung der Kosten der Unterkunft" ist eine hübsche Umschreibung für genau das. Wer kann von dem ihm zustehenden Satz von 345 EUR wohl noch Geld für den Differenzbetrag aufbringen??? Leider habe ich bisher selten wahrgenommen, dass dann die zu hohe Miete weitergezahlt wurde; es wurde zumeist eben nur der zulässige Betrag gezahlt, dann können die Mieter eben sehen, wo sie bleiben; es sei denn, sie können nachweisen, dass sie wirklich auf dem Wohnungsmarkt nichts finden können, was angemessen ist.... In den allermeisten Fällen werden die Mieter schriftlich aufgefordert, sich um eine "angemessene" Wohnung zu bemühen. Polemik? Nein. Wohl eher Verzweiflung.

Gruss Ilona

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Re: ALG2: Umzug in andere Stadt - zumutbar? Ralph?

Antwort von Rio am 24.01.2006, 20:48 Uhr

Hallo,

deswegen hatte ich das "erzwingen" ja auch in "" gesetzt.

Denn wenn es für diese Bestimmungen keine Grenzen GÄBE, würde das im Umkehrschluß bedeuten, dass jede ARGE nur den Mietsatz zahlen braucht, den ein entsprechend großer Wohnraum in der "billigsten" (=mietgünstigsten) deutschen Stadt kosten würde.

BSP: ALG2-Bezieher wohnt in München (zu einer ortsüblichen Miete und die Wohnungsgröße ist auch angemessen) und die Arge fordert ihn auf, nach Mecklemburg-Vorpommern zu ziehen, weil dort die Mieten günstiger sind.
Alternativ zahlt die ARGE nur die Miete, die Meck-Pom kosten würde.

Das kann doch nicht sein, oder? Deswegen meine Frage danach, welche Entfernung als zumutbar gilt für einen Umzug.

Viele Grüsse,
Rio

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Re: ALG2: Umzug in andere Stadt - zumutbar? Ralph?

Antwort von horrend am 24.01.2006, 20:57 Uhr

Ich denke, da gibt es ganz bestimmt keine festen Vorgaben und liegt im Ermessen des jeweiligen Bearbeiters. Ich würde empfehlen, hübsch brav zu sein, damit der Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin mich auch leiden mag und mich nicht zum Umzug 20 km weiter zwingt. Schrecklich, oder???

Mal sehen, was Ralph dazu weiss...

LG Ilona

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Re: ALG2: Umzug in andere Stadt - zumutbar? Ralph?

Antwort von joey am 24.01.2006, 21:05 Uhr

Und ob dies Polemik ist. Hier war nach konkreter Hilfe gefragt. Diese habe ich versucht zu geben.
Ob das Gesetz uns nun passt oder nicht ist hier erstmal nicht von Bedeutung. Kannst ja mal versuchen mit dem Sachbearbeiter über Sinn und Unsinn der Gesetze zu verhandeln.

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Re: @joey

Antwort von horrend am 24.01.2006, 21:12 Uhr

Wenn Du das Ausgangsposting noch einmal genau liest, wirst Du vielleicht feststellen, dass Du sowie auch ich bisher nicht in der Lage waren, in dem konkret beschriebenen Fall eine - angemessene und wirklich hilfreiche - Antwort zu geben.

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Re: ALG2: Umzug in andere Stadt - zumutbar? Ralph?

Antwort von joey am 24.01.2006, 21:12 Uhr

Mir ist nicht bekannt das es eine Höchstgrenze für den Umzug gibt. Es kommt hier auch auf den Einzelfall an. Inwieweit bestehen z.B. gesundheitliche Beschränkungen oder soziale Bindungen. Auch spielt oft die berufliche Situation eine Rolle. Inwieweit ist der Ehepartner beruflich gebunden usw.
Kurz gesagt es muss zwischen Amt und Betroffenen geklärt werden.

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Re: ALG2: Umzug in andere Stadt - zumutbar? Ralph?

Antwort von emmal j. am 24.01.2006, 21:15 Uhr

Ihr könnt auf mich eindreschen, aber ICH bin immer wieder verblüfft, welche Ansprüche Nicht-Erwerbstätige an den Staat stellen.....die Wohnung soll groß genug sein, in der richtigen Umgebung, manch einer bekommt eine Erstausstattung, eine Renovierung, usw. usf. ....und das alles für lau...von den Nachbarn drumrum, die Schichtarbeit machen, finanziert.


Sorry, auch Polemik, aber ich les sowas immer mit Stirnrunzeln....:-/

lg!

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Re: @joey

Antwort von joey am 24.01.2006, 21:22 Uhr

Es ist Ansichtssache ob mein Post hilfreich war. Solche Dinge lassen sich nun mal schlecht im Netz klären.

Ich habe nur versucht aufzuzeigen das nicht der Staat entscheidet welche Wohnung man nimmt sondern in erster Linie jeder selbst. Man muss nur mit den Konsequenzen leben können. Ich kann einerseits nicht vom Staat erwarten das er mir die Wohnung zahlt und gleichzeitig die Ansprüche diktieren. Wenn jemand nicht umziehen will dann kriegt er nur die gekürzte Miete und fertig.

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Re: ALG2: Umzug in andere Stadt - zumutbar? Ralph?

Antwort von horrend am 24.01.2006, 21:27 Uhr

Ich sehe das nicht so wie Du Emma, diese Einstellung finde ich recht einseitig, aber es scheint in vielen Köpfen so zuzugehen.... Sollen denn jetzt alle Arbeitslosen in menschenunwürdigen Bruchbuden leben? Sie sind nicht nur einfach Nicht-Erwerbstätige, sondern ganz oft Menschen, die wirklich nichts finden, die jahrzehntelang gearbeitet haben. Was sollen die jetzt tun? Ich bin wirklich erschrocken über solch eine Einstellung. Und Mensch, na klar, wir sind IMMER NOCH eine Solidargemeinschaft, wer in Not gerät, soll sich versorgt fühlen. Was ist daran schlimm? Kein Arbeitsloser beansprucht eine Villa für sich. Hartz IV-Empfänger leben jetzt schon am Minimum. Wie dreckig solls denen jetzt noch gehen?

LG Ilona

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Re: ALG2: Umzug in andere Stadt - zumutbar? Ralph?

Antwort von joey am 24.01.2006, 21:42 Uhr

Kein Arbeitsloser beansprucht eine Villa für sich. Hartz IV-Empfänger leben jetzt schon am Minimum.

Bist du dir da sicher? Ich kenne auch Arbeitslose die das anders sehen.

Ich habe ein problem nachzuvollziehen was unwürdige Wohnungen sind. Grundsätzlich ist der Standard in Deutschlands Wohnungen im internationalen Standard top. Wenn ich mir die Regelsätze für angemessene Wohnungen in Hamburg anschaue bin ich schon der Meinung das ich dafür eine Wohnung finden kann die dem Mindeststandard entspricht. Das bedeutet für mich in erster Linie: Warmwasser,Bad und Küche und Zentralheizung. Mehr ist halt nicht drin.

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Re: ALG2: Umzug in andere Stadt - zumutbar? Ralph?

Antwort von horrend am 24.01.2006, 21:51 Uhr

Naja, und genau dieser Massstab wird ja auch schon angelegt. Wir können uns doch nicht ernsthaft mit Menschen vergleichen, die in Wellblechhütten vor sich hin vegetieren. Soll das der internationale Massstab sein, an den die Arbeitslosen hierzulande angeglichen werden sollen? Ne, aber darum gings ja auch im Ausgangsposting nicht, sondern nur darum, ob man gezwungen werden kann, für angemessenen Wohnraum in eine andere Stadt zu ziehen, es sei denn, es handelt sich um Arbeitsplatz, der in Aussicht steht, dafür muss man sehr wohl umziehen. Mal sehen, was Ralph sagt, hoffe, der liest das hier noch... Klar, gibts Leute, wie die von Dir erwähnten. Aber meistens im Fernsehen, und das täglich... das stimmt... Ich persönlich kenne allerdings keinen Arbeitslosen mit der von Dir beschriebenen Einstellung, eher eben die, die wirklich in existenzielle Bedrängnis geraten sind....

LG

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Re: ALG2: Umzug in andere Stadt - zumutbar? Ralph?

Antwort von Nicole-Mami am 24.01.2006, 21:55 Uhr

Bin zwar nicht Ralph, aber so eine ähnliche Frage hat er schon mal beantwortet in einem anderen Forum und wenn ich mich recht erinnere, dann lautete die Antwort folgendermaßen:

Selbstverständlich ist es zumutbar, in einen anderen Ort zu ziehen, allerdings ist im Einzelfall immer zu prüfen, ob

a) der Umzug arbeitsmarktpolitisch keine Nachteile bringt (im angefragten Fall hatte die Dame eine zu hohe Miete, aber nach absehbarer Zeit wieder einen Arbeitsplatz an ihrem alten Ort plus der dazugehörigen Kinderbetreuung - in dem Fall muss man natürlich nicht umziehen)

b) in dem neuen Ort auch wieder für die Kinderbetreuung gesorgt werden kann für den Fall einer Berufstätigkeit

c) festgelegte km-Entfernungen gibt es sicher nicht, sondern alles ist von den o.g. Kriterien abhängig

Daher liegt es sehr wohl an Dir, in Deinem Einzelfall nachzuweisen, dass ein Umzug keinen Sinn macht und Du an Deinem bisherigen Ort keine andere Unterkunft bekommst.

Deine Begründungen sollten sich dabei allerdings ausschließlich auf Deine mögliche Arbeitsaufnahmce richten, denn Dinge wie soziales Umfeld muss man eben auch mal ändern.

Ach ja, nach Meck-Pomm wird Dich bei der Arbeitslosenquote sicher keiner schicken...

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Re: ALG2: Umzug in andere Stadt - zumutbar? Ralph?

Antwort von horrend am 24.01.2006, 22:01 Uhr

Ich habe gehört, dass es aber auch noch andere Kriterien gibt, dass man nicht um/ausziehen muss, nämlich zum Beispiel, ob man Kinder hat, die ggf. aus dem sozialen Umfeld/Kindergarten herausgenommen werden müssen, Alleinerziehende mit mehr als einem Kind, Behinderte, Ältere, ob man in der Wohnung schon sehr lange Zeit wohnt. Wie gesagt, es hängt vom Einzelfall und vom Bearbeiter ab. Und überhaupt "schickt" einen das Amt in gar keine Wohnung oder an einen bestimmten Ort wegen der Minderung der Kosten der Unterkunft, DENN: Man muss sich die Wohnung ganz alleine suchen oder nachweisen, dass man keine gefunden hat (im näheren Umkreis, aber WAS IST DER NÄHERE UMKREIS??) Fragen über Fragen...

LG

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@emmal

Antwort von fusel am 24.01.2006, 23:06 Uhr

Nabend,

Sieh's doch mal positiv: du sorgst mit deinem mehr oder minder bescheidenen Beitrag in die Solidargemeinschaft dafür, das Deutschland in sozialer Hinsicht ruhig bleibt.
Oder was glaubst du würde passieren wenn alle in bestimmte Regionen eingepfercht werden, kein Geld mehr für die kleinsten Dinge haben, nur Schund fressen müßten usw. etc.
Soziale Brennpunkte indem sich diese Probleme häufen gibt es allerorten - da traut sich kein Mensch mehr nachts auf die Strassen.
Also: Dank deines oben benannten Beitrags darfst du auch weiterhin mit deinen Mittelstandsattidüden beschwingt aus dem Haus gehen, ohne in Gefahr zu laufen das irgendjemand dir den Schädel einschlägt (o:

Fusel

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Noch eins

Antwort von fusel am 24.01.2006, 23:08 Uhr

Das mit der Erstausstattung, Renovierung und was du dir sonst noch ausmalst ist ganz grosser Stammtischschwachsinn, den es so seit Jahren nicht mehr gibt.
Meine Empfehlung: Nicht soviel RTL2 guggen.

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Chaos: gehört nach unten //ot

Antwort von fusel am 24.01.2006, 23:09 Uhr

kjlgf

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Re: @horrend

Antwort von emmal j. am 24.01.2006, 23:10 Uhr

Ich hab das Elend vor der Tür, ich sehe auch einige AL, die einfach dermaßen überzogene Ansprüche haben, da fällt mir die Kinnlade runter...

Menschenunwürdig??
Nennst Du eine eigene, abgeschlosesne Wohnung mit warm Wasser, Heizung und Toilette menschenunwürdig?

Die, die jahrzehntelang gearbeitet haben, wo ist dann deren erwirtschafteter Ertrag?
Wo sind Ersparnisse? Eigentum?
Man muß doch auch an die eigene Zukunft denken!

Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, der braucht auch sicher keine Kinder von der Schule nehmen...


Und es erschließt sich mir noch nicht, earum man bei zu hoher Miete nicht einfach im selben Ort in eine kleinere Wohnung umziehen kann.....aber das wär wahrscheinlich furchtbar menschenunwürdig, schließlich stehen einem ja soundso viele qm zu....



lg!

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Re: @emmal

Antwort von emmal j. am 24.01.2006, 23:18 Uhr

Wer spricht denn von Brennpunkten??
Es darf doch bitte jeder AL in Blankenese wohnen, solang er mit seiner Mindestmiete dort was nettes kleines findet.

Wer genau sich in diesen "Brennpunkten" zusammenrottet, werd ich hier nicht weiter kommentieren, sonst ufert die Diskussion in ganz andere Ufer aus...


Also ich mußte auch mal ne zeit aufs AAmt, und was da rumsaß, egal zu welcher Tageszeit, machte auf mich keinen vermittelbaren Eindruck.....


Und.....kein Geld für die kleinsten Dinge? Schund fressen?
Komischerweise rauchen diese Leute dann aber.....passt nicht ganz...

lg!

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Re: @emmal

Antwort von Fusel am 24.01.2006, 23:31 Uhr

Hi,

also wenn ich solche Sachen lese:
"Die, die jahrzehntelang gearbeitet haben, wo ist dann deren erwirtschafteter Ertrag?
Wo sind Ersparnisse? Eigentum?
Man muß doch auch an die eigene Zukunft denken!

Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, der braucht auch sicher keine Kinder von der Schule nehmen..."

Komme ich zu dem Schluss das du noch nicht mal die leiseste Ahnung hast die man einem Bildleser zumutet. Denn selbst diese wurden nachdrücklich darüber informiert, das eigenes Vermögen erst aufzubrauchen ist und dem ist auch in der Realität so, abzgl. einiger schmaler Freibeträge.
D.h. man fällt ohnehin erst ins ALG2 wenn das Vermögen aufgebraucht ist, das man sich erworben hat.
Und 2. Punkt: Wer jahrzehntelang(!) gearbeitet hat, wird vermutlich auch nicht mehr in die Verlegenheit kommen seine Kinder im Haus zu haben und sich um einen Kiga- oder Schulwechsel einen Kopf zu machen.
Oder wolltest du deinen Nachwuchs supporten bis er 60 ist?
Mal sehen wie lang du mit deinen Ersparnissen hinkommen würdest.
3. Punkt: Ich sagte "wenn" sie das Geld für Schundfrass und sonstiges nicht hätten.

Die Frage von Rio war durchaus berechtigt und nachvollziehbar und hat mit den überzogenen Wünschen der anderen 4.999.999 Arbeitslosen die du kennen magst erstmal rein garnichts zu tun.
Lies erstmal richtig, informiere dich ebenso - dann reden wir weiter.
Und schmeiß nicht alles durcheinander.
Jahrzehntelang arbeiten, 20 Jahre von den Ersparnisse leben und(!) noch Schulkinder zuhause hocken haben.

Mannometer.

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Re: @emmal

Antwort von emmal j. am 24.01.2006, 23:45 Uhr

Komm mal runter.....

Das mein ich ja gerade mit den Ersparnissen, nach Jahrzehnten! sollte man vielleicht erstmal so über die Runden kommen, ein Jahr lang gibt es Alg, erst dann kommt Alg2, in das die Ersparnisse eingerechnet werden. Reichen die noch, gibts nix bis zur Rente.

Ich sag auch gar nichs gegen das Sozialsystem als solches, nur die Ansprüche der Al steigen allen über den Kopf.
Weder Du noch ich kennen alle 5Mio AL persönlich, aber von den 50, die ich so gesehen habe, mach ich mir mein Bild. Frag jetzt nicht, wo ich wohn ;-9
)


Zu 2. Genau darauf wollt ich wohl hinaus, meine Liebe....nach Deinen besagten Jahrzehnten wirst Du wohl kaum noch zu betreuende KiGakinder haben.....obwohl...die Medizin heut echt manches Absurdikum wahr werden lässt....




3.Ich habe nicht alles durcheinander geworfen, ich habe lediglich einige Standpunkte widerlegen wollen, die in sich nicht schlüssig waren.

Hast Du jetzt konkrete Fragen?

lg

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Re: @emmal

Antwort von fusel am 25.01.2006, 0:06 Uhr

"Hast Du jetzt konkrete Fragen?"

Nö.
Das war ja auch keine Antwort, zumal ich keine erbeten hatte. Mein Bild von AL ist recht durchwachsen, wie von jeder anderen Bevölkerungsgruppe auch.

Wer redet von greisen Eltern mit Kiga-Kindern? Das Zitat stammt von dir.
Was hat das überhaupt mit den EP zu tun?

Sorry, aber ich denke du hast dich da ein wenig vergaloppiert mit deinen Äußerungen.

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