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Geschrieben von horrend am 16.02.2006, 13:54 Uhr

25000 ...

Naja, so sicher wäre ich mir da nicht, ob nicht noch was nachkommt. Aus Amtssicht könnte schon ein Straftatbestand in Form von Betrug oder versuchtem Betrug vorliegen. Heutzutage ist schon folgendes Betrug: Eine Bekannte von mir hat monatlich (drei Monate lang) ca. 150,00 EUR zuviel ALG II erhalten, weil DER BEARBEITER einen Fehler gemacht hat. Jetzt wird das Geld zurückverlangt. Soweit, so gut und gerecht. ABER: Das Amt will ihr jetzt ZUR STRAFE den Satz zukünftig um 30 % kürzen (Wohlgemerkt ZUSÄTZLICH zur Rückzahlung des zuviel gezahlten Betrages), weil sie ja den Fehler hätte BEMERKEN MÜSSEN. Soviel dazu....

LG

 
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