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Geschrieben von Maximum am 16.02.2006, 13:48 Uhr

25000 ...

Da wird es keine Anzeige oder so geben.Das Amt prüft die Unterlagen und lässt den entsprechenden Betrag einfliesen.Und dann kommt eine Aufforderung zur Rückzahlung für überbezahlte Leistungen.Wwenn deine Bekannte den Betrag dann ordnungsgemäß zurückzahlt gibts garnix.Meine Freundin hatte sowas auch schon in Form von Wohngeldzuschuss.Dann hat sie diesen Teil zurück gegeben und ende.

 
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