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Geschrieben von salsa am 30.08.2005, 13:16 Uhr

1,5 Millionen Kinder auf Sozialhilfelevel

habe gerade die email von "deutsche liga für das kind bekommen", die zahl von 14,2 % bzw. das jedes 7. kind auf sozialhilfelevel lebt hat mich nachdenklich gemacht. hier der text dazu:

2) Paritätischer Wohlfahrtsverband: Kinderarmut hat mit Hartz IV Rekordniveau erreicht
Die Kinderarmut hat in der Bundesrepublik eine historisch neue Dimension erreicht. Nach einer Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) hat die Einführung von Hartz IV zum Jahresbeginn die Zahl der von Armut betroffenen Kinder auf eine Rekordsumme von 1,7 Millionen steigen lassen. „Hartz IV heißt zu wenig für zu viele", so das Fazit von Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des DPWV, am 25. August in Berlin bei der Präsentation der Studie.
Nach Berechnungen des Verbandes leben über 1,5 Millionen Kinder auf Sozialhilfeniveau. Auf weitere 200.000 schätzt der DPWV die Dunkelziffer der Kinder, die zwar ein Anrecht auf eine Sozialleistung hätten, diese jedoch nicht in Anspruch nehmen. Insgesamt leben 14,2 Prozent der Kinder in Armut – also jedes 7. Kind in Deutschland.
Dabei unterscheiden sich die Zahlen stark zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland beträgt die Kinderarmutsquote 12,4 Prozent, in Ostdeutschland 23,7 Prozent. In etlichen Städten wird sogar die 30-Prozent-Marke deutlich überschritten. Auch in Westdeutschland sind für einige Städte erschreckende Zahlen zu registrieren. Eklatante Beispiele aus Ost und West sind: Berlin (29,9 Prozent), Schwerin (34,3), Görlitz (35), Halle (34,6), Offenbach am Main (28,7) im bayerischen Hof (20 Prozent), Pirmasens (25,3), Bremerhaven (38,4), Kiel (29,6), Hamburg (20,4).
„Es ist verheerend für ein Gemeinwesen, wenn ein Drittel der Kinder vom normalen gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen sind", sagte Dr. Ulrich Schneider. „Für Kinder, die von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe leben müssen, ist vieles Tabu, was für andere selbstverständlich ist: Musikunterricht, Turnen im Sportverein, Zoobesuch oder Computerkurs." Nicht einmal Nachhilfeunterricht sei bezahlbar. „Wir können es uns nicht leisten, 1,7 Millionen Kinder auf einem Einkommensniveau zu belassen, das ihnen schlicht Zukunftschancen nimmt", warnte Schneider. Der DPWV fordert: Beim Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld muss künftig wieder die Möglichkeit eingeräumt werden, einmalige Leistungen für Ausgaben wie beispielsweise die Einschulung zu gewähren. „Schulranzen, Schultüte, Turnbeutel, Turnkleidung, Federmappe und Schreibhefte addieren sich schnell zu 180 Euro. Wie soll dies bei einem Kinder-Regelsatz von 207 Euro im Monat bestritten werden?", fragte Schneider.
Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld müssten zudem um mindestens 19 Prozent erhöht werden, damit wenigstens annähernd von Bedarfsdeckung gesprochen werden könne. Deutschland brauche darüber hinaus ein Bildungs- und Erziehungssystem, das es schaffe, auch für Kinder aus bildungsfernen Familien Chancengerechtigkeit herzustellen.
Quelle: ots Originaltext vom 26.8.2005

(3 Kinder aus dem Armutsrisiko holen: Renate Schmidt legt Zahlen zu Kinderzuschlag vor
Der Kinderzuschlag ist eine Hilfe gegen die Armutsrisiken von Kindern, um sie vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II zu bewahren. Neue Zahlen zeigen: Der Zuschlag wirkt. Die beziehenden Familien sind zufrieden und bestätigen eine deutliche Verbesserung ihrer finanziellen Situation. „Ich werde den Kinderzuschlag weiterentwickeln, damit wir noch mehr Kinder erreichen", erklärte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt.
Seit Jahresbeginn konnten durch den Kinderzuschlag bereits 85.000 Kinder aus dem Arbeitslosengeld II-Bezug herausgeholt werden. 90 Prozent der Eltern, die Kinderzuschlag erhalten, sind mit der Leistung zufrieden oder sogar sehr zufrieden. Dies ergab die wissenschaftliche Begleitforschung zum Kinderzuschlag, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beim Sozialforschungsinstitutes forsa in Auftrag gegeben hat. Der Kinderzuschlag ist eine neue familienpolitische Leistung von 140 Euro monatlich, die es seit 1. Januar 2005 gibt. Ziel des Kinderzuschlags ist es, die wirtschaftliche Selbständigkeit von Familien zu stärken. Die forsa-Daten belegen, dass dieses Ziel mit dem Kinderzuschlag erreicht wird.
Zentrale Ergebnisse der Begleitforschung zum Kinderzuschlag: (1) 85.000 Kinder weniger sind ALG II-Empfänger: 85.000 Kinder werden schon jetzt aus dem ALG II-Bezug geholt. Gleichzeitig liegen noch zahlreiche Anträge vor, deren Bearbeitung beschleunigt erfolgen soll. Das Ziel, 150.000 Kinder und ihre Familien bis Jahresende aus dem Arbeitslosengeld II-Bezug zu holen, wird erreicht. (2) 90 Prozent der Bezieher sind zufrieden: Die Bezieher des Kinderzuschlags sind mit der Leistung zufrieden (90 Prozent), davon sogar 32 Prozent sehr zufrieden. Über die Hälfte der Empfänger würde bei einer freien Wahl zwischen Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld II den Kinderzuschlag bevorzugen, da sie nicht von staatlichen Leistungen abhängig sein wollen. Über ein Drittel der Kinderzuschlagsempfänger und sogar ein knappes Drittel derer, deren Antrag abgelehnt wurde, würden sich für den Kinderzuschlag sogar dann entscheiden, wenn dies etwas weniger Geld bedeuten würde als ArbeitslosengeldII. (3) Kinderzuschlag verbessert Einkommen: Mit dem Kinderzuschlag verbessert sich die Einkommenssituation der Familien. Vor allem bei höherer Kinderzahl von drei und mehr Kindern macht sich dies deutlicher bemerkbar. Der Kinderzuschlag ist von seiner Konzeption her in erster Linie ein Angebot für Erwerbstätige. Er unterstützt die Erwerbstätigkeit der Eltern, statt sie zu unterbinden. Von den Antragstellern mit Partnern ist fast in 90 Prozent der Fälle mindestens eine Person erwerbstätig. Bei Alleinerziehenden sind 47 Prozent voll und 27 Prozent in Teilzeit beschäftigt. (4) Kinderzuschlag mindert nicht die Bereitschaft zur Erwerbstätigkeit: Die Mehrheit der Befragten (70 Prozent), die nicht oder nur teilweise erwerbstätig sind, wünschen sich eine (erhöhte) Erwerbstätigkeit. Verantwortlich hierfür dürfte sein, dass (zusätzliches) Einkommen aus Erwerbstätigkeit nur zum Teil auf den Kinderzuschlag angerechnet wird: drei von zehn Euro verbleiben in der Familie. (5) Fehlende Kinderbetreuung steht gegen die Ausweitung der Erwerbstätigkeit: Ein gravierendes Hindernis für (vermehrte) Erwerbstätigkeit sehen über 40 Prozent in fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Bei Familien mit 3 oder mehr minderjährigen Kindern sind dies sogar 50 Prozent. (6) Informationsdefizit ist Herausforderung: Es besteht Bedarf für verstärkte Informationen über Leistungen, die Familien zustehen. Den eigenen Kenntnisstand über Leistungen für Familien schätzen ca. 70 Prozent der Befragten als nicht so gut ein. 5 Prozent der befragten Antragsteller mit einer Ablehnung des Kinderzuschlags war nicht bewusst, dass für sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe in Betracht kommen können.
Das Forschungsinstituts forsa hat 2.000 Eltern befragt, die seit Ende 2004 einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt haben, darunter jeweils die Hälfte Eltern, deren Antrag bewilligt bzw. abgelehnt wurde.
Bundesfamilienministerin Renate Schmidt erklärte: „Der Kinderzuschlag hat sich als neue, effiziente Familienleistung bewährt. Bis Ende des Jahres werden 150.000 Kinder und ihre Familien unabhängig von ALG II. Um noch mehr zu erreichen, werden wir die Mindesteinkommensgrenze flexibilisieren und mehr Familien eine Wahlmöglichkeit zwischen ALG II und Kinderzuschlag schaffen."
Der Kinderzuschlag ist eine neue familienpolitische Leistung, die es seit dem 1. Januar 2005 gibt. Er beträgt monatlich bis zu 140 Euro je Kind und wird an Eltern gezahlt, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt, wenn das Elterneinkommen den gesamten Familienbedarf deckt oder wenn die Familie auch mit Kinderzuschlag noch auf eine ergänzende Zahlung von Arbeitslosengeld II angewiesen wäre. Der Zuschlag wird für minderjährige, im Haushalt der Eltern lebende Kinder für die Dauer von maximal 36 Monaten gezahlt. Er muss bei der Familienkasse bei der Agentur für Arbeit beantragt werden und wird mit dem Kindergeld ausgezahlt. Zusammen mit dem Kindergeld von monatlich 154 Euro und gegebenenfalls zusätzlich Wohngeld deckt er den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.8.2005

 
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