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Wo steht genau, dass ein Pflegekind jünger sein muss, als das leibliche Kind?

Thema: Wo steht genau, dass ein Pflegekind jünger sein muss, als das leibliche Kind?

Oder ist das gar kein Gesetz, sondern von Bundesland zu Bundesland oder von Jugendamt zu Jugendamt unterschiedlich? Oder wird es sogar individuell bestimmt? LG Jenny

von lali77 am 04.09.2013, 07:42


Antwort auf Beitrag von lali77

Hallo Jenny, bei uns sagte die Dame vom Jugendamt, dass man das so macht, damit die eigenen Kinder ihre Rolle innerhalb der Familie nicht einem Pflegekind "überlassen" müssen. Sicher gibt es auch ab und an Ausnahmen und bestimmt ist es auch eher kein Gesetz, sondern aus der Erfahrung mit Pflegefamilien so entstanden.

von springflieger am 04.09.2013, 14:52


Antwort auf Beitrag von lali77

Hallo Jenny, bei uns sagte die Dame vom Jugendamt, dass man das so macht, damit die eigenen Kinder ihre Rolle innerhalb der Familie nicht einem Pflegekind "überlassen" müssen. Sicher gibt es auch ab und an Ausnahmen und bestimmt ist es auch eher kein Gesetz, sondern aus der Erfahrung mit Pflegefamilien so entstanden.

von springflieger am 04.09.2013, 14:52


Antwort auf Beitrag von springflieger

Na, das wäre der Hammer. Hallo erst mal und danke für Deine Antwort. Wir wollten einen Jungen aufnehmen. Kennen ihn seit einem Jahr. Er geht in die Klasse unserer Tochter (ist zurückgestellt). Bisher wohnt er bei uns im Ort in einer familienanalogen WG. Wir kennen auch die Betreuer etc.! Alles in allem ein super Verhältnis. Haben auch schon viel mit dem Jungen unternommen und er ist öfter bei uns zum Spielen etc.! Er wird demnächst 9 Jahre und unsere Tochter wird im November 8 Jahre. Es gibt in diesem Fall viele Ungereimtheiten und so sagte man uns im persönlichen Gespräch: "...und außerdem gibt es ein Gesetz, das besagt, dass das Pflegekind jünger sein muss." Die Sätze waren genauso wie bei Euch zwecks Stellung des leiblichen Kindes. Ich denke aber, dass unsere Tochter sehr wohl weiß, was ihre Stellung in unserer Familie ist. Ihr tut der Junge auch leid und sie haben viel Spaß bisher zusammen. Sicher würde es auch mal Probleme geben, ohne Frage, aber das gäbe es sicher auch bei Kindern, die jünger sind. Ich hätte nur gern mal nachgelesen, ob das vom Amt nur "vorgeschoben" war mit dem Alter. LG Jenny

von lali77 am 04.09.2013, 15:55


Antwort auf Beitrag von lali77

es ist wohl so, dass NORMALERWEISE (also kein Gesetz) die Geschwisterreihenfolge eingehalten wird. Also wenn deine Kinder 7 und 4 sind dann evtl 2 oder 1 ODER älter eght auch 10 zB Aber jeder Fall ist indivduell und da müsstest du deinen Fall beim Jugendamt schildern Alles Gute

von wir6 am 16.10.2013, 09:57


Antwort auf Beitrag von wir6

im übrigen müsst ihr eine gute Begründung abliefern WARUM ihr ein Kind (in diesem Fall sogar ein bestimmtest Kind) aufnehmen wollt. Und da ist Mitleid der denkbar schlechteste Faktor. Aber es gibt bei euch bestimmt noch mehr :)

von wir6 am 16.10.2013, 09:58


Antwort auf Beitrag von lali77

Hallo, Freunde von uns haben drei eigene und zwei Pflegekinder. Die Pflegekinder liegen im Alter zwischen den eigenen Kindern. Ich würde bei so etwas nicht immer ewig herumspekulieren, sondern einfach beim eigenen Jugendamt nachfragen.

von Mijou am 19.10.2013, 11:44