Kinder adoptieren

Forum Kinder adoptieren

Mann möchte Tochter adoptieren!

Thema: Mann möchte Tochter adoptieren!

Meine große Tochter ist nicht von meinem Mann und der Vater steht als unbekannt in der Geburtsurkunde. Jetzt möchte mein Mann sie gerne adoptieren. Was kommen für Kosten auf uns zu? Gibt es Vor- bzw. Nachteile? Danke für eure Hilfe :-)

von carmeng am 25.03.2012, 20:16


Antwort auf Beitrag von carmeng

Hallo, wir haben das grade hinter uns, seit Dezember ist mein Mann (auch auf dem Papier) der Papa meiner großen Tochter :-) Also die Kosten kannst Du absolut vernachlässigen. Komplett - ärztl. Atteste, Notar - sind wir unter 100 € geblieben. Und auch insgesamt läuft das Ganze recht unspektakulär ab. Gedauert hat es von der Antragstellung bis zum rechtskräftigen Bescheid ca. 10 Monate. Wir hatten vom Jugendamt auf Nachfrage eine Liste bekommen, welche Unterlagen wir benötigen (Atteste, polizeil. Führungszeugnis etc.). Als das alles zusammen war, hatten wir den Notartermin. Mein Mann mußte seine Absicht zur Adoption erklären und ich mußte zustimmen (der leibliche Vater hatte im Vorfeld schon alles bei seinem Notar geregelt). Die Unterlagen mitsamt der Urkunde sind ans Vormundschaftsgericht gegangen. Die haben das Jugendamt beauftragt uns zu "kontrollieren" :-) . Wir hatten einen Besuchtstermin und das Gutachten des Jugendamtes ist ans Gericht gegangen. Und dann hatten wir noch einen Termin beim Familienrichter, kurz und schmerzlos (hat ca. 10 Minuten gedauert). Der hat zugestimmt und dann hat es noch ein paar Wochen gedauert, bis der Bescheid kam. Meine große Tochter ist übrigens 9 und wurde sowohl von der Dame vom Jugendamt als auch vom Familienrichter dazu befragt, ob sie bescheid weiß, das Ganze versteht und auch adoptiert werden möchte. Viel Glück, Katja

von KatjaNRW am 27.03.2012, 12:38


Antwort auf Beitrag von KatjaNRW

Wieso steht der Vater als unbekannt drin, wenn ich fragen darf ? Also IST er unbekannt oder wurde die Urkunde nach der Anerkennung nur nicht geändert ? Wir haben etwa 200 Euro bezahlt. Notar, Gesundheitszeugnis für Ado, Papiergebühren. Als erstes muss man zum Notar und die Urkunden machen lassen, dann gehen sie mit allen Unterlagen zum Gericht, dieses beauftragt dann das Jugendamt sich ein Bild zu machen, es folgen 1-2 Termine da, etliche Zettel und Lebenslauf von Euch, ein Hausbesuch und Gespräch mit dem Kind. Wenn der Bericht geschrieben ist geht es ans Gericht und ihr bekommt einen Termin für die Anhörung. Dauer bei uns : 11 Monate mit allem

Mitglied inaktiv - 27.03.2012, 15:19


Antwort auf diesen Beitrag

...war bei uns genauso - Kosten waren sehr überschaubar, um die 100 Euro rum, glaube ich - ist allerdings schon 7 Jahre her. Wir haben auch beim Notar die entsprechenden Sachen aufsetzen lassen, und mit den gesammelten Papieren und Belegen und Unterlagen, amtliches Führungszeugnis und Gesundheitsattest etc. ist das dann ans Gericht gegangen, dann hatten erst wir einen Termin beim Jugendamt (mit allen möglichen und unmöglichen Fragen, z.B. "warum lieben Sie Ihren Partner?"), dann kam das Jugendamt zu uns nach Hause, hat auch das Kind (damals 5) kennen gelernt, und schließlich hatten Mann und Kind Termin zur Anhörung beim Gericht. Bis die Stiefelternadoption durch war, dauerte es etwa 9 Monate. Bei uns hatte die Sachbearbeiterin vom Jugendamt ja Bedenken, weil ich den leiblichen Vater nicht angegeben habe, ich habe klar gesagt, ich weiß ihn, und ich will ihn nicht nennen, ich habe meine Gründe dafür. Die Sachbearbeiterin hatte da wohl sehr Bauchschmerzen und wollte sich absichern - was wäre, wenn der Vater ankäme und Rechte geltend machen würde, Jugendamt verklagen und was weiß ich... (Meine Güte, er hatte reichlich 5 Jahre, wenn es ihm ein Bedürfnis gewesen wäre, hätte er sich melden können!) Zu unserem Glück hat der Richter (der sich sehr ausführlich mit Kind und angehendem Adoptivpapa unterhalten hat) diesen Punkt auch genau so gesehen. Ergebnis der Adoption ist natürlich, dass die Große unseren drei gemeinsamen Kindern rechtlich komplett gleichgestellt ist und mein Mann ihr gegenüber als Vater Rechte und Pflichten hat - ich finde, das ist ein Vorteil. :-) Nachteile wüsste ich jetzt keine... (Unterhaltsvorschuss bekommt man, wenn man verheiratet ist, eh nicht mehr, und da ich den Vater nicht angeben wollte, hätte ich so oder so keinen Anspruch gehabt.)

von Leena am 29.03.2012, 14:54


Antwort auf Beitrag von Leena

Meine Überlegung: Wenn der leibliche Vater noch nicht in der Geburtsurkunde genannt ist, könnte dann nicht der künftige Adoptivpapa einfach eine Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt o. ä. machen? Gibt es dafür irgendwelche Fristen? Dabei wird doch nicht geprüft, wer das Kind wirklich gezeugt hat, solange sich alle einig sind. Und der leibliche Vater wird ja nicht plötzlich auftauchen und auf Eintrag in der Geburtsurkunde bestehen. Wenn ein Kind in der Ehe gezeugt wird, ist ja auch automatisch der Ehemann der Vater, auch wenn der leibliche Vater eigentlich ein anderer ist. Wenn das so geht, was ich nicht genau weiß, wäre die Variante wohl einfacher als eine Adoption. Ansonsten würde ich so vorgehen, wie oben bereits genannt und schonmal einen ersten Besprechungstermin beim Notar vereinbaren. Allerdings könnte es wie bereits geschrieben Probleme geben, weil normalerweise der leibliche Vater zustimmen muß. V. G.

von Mama von Jonas und Lea am 13.04.2012, 17:35


Antwort auf Beitrag von Mama von Jonas und Lea

Aber ich fürchte dann muss mein MAnn (und ich) den damals gezahlten Unterhaltsvorschuss nachzahlen.... :-/ den habe ich ja 15 Monate bezogen bis wir geheiratet haben . LG

von carmeng am 13.04.2012, 21:53


Antwort auf Beitrag von carmeng

Da kenne ich mich leider nicht aus. Aber muß er das nicht vielleicht auch, wenn er sie adoptiert?

von Mama von Jonas und Lea am 17.04.2012, 21:03


Antwort auf Beitrag von Mama von Jonas und Lea

...wir haben diese Möglichkeit im Geiste auch einmal durchgespielt, uns aber dann definitiv dagegen entschieden, weil es ja biologisch falsch wäre, und dann KÖNNTE es Probleme geben, irgendwann, die Vaterschaft könnte eventuell angefochten werden etc. pp. Durch die Stiefeltern-Adoption haben wir Rechtssicherheit. :-) Wobei ich schon glaube, dass Unterhaltsvorschuss vom Vater zurückgefordert werden kann, andererseits - ich dachte, man bekommt sowieso nur UHV, wenn der Vater entweder nicht zahlen kann oder man angibt, den Vater nicht zu kennen..? Wenn man dann hinterher doch ankommt, och, mir ist eingefallen, der Vater war doch mein jetziger Mann... wäre wahrscheinlich nicht besonders günstig, und irgendetwas wäre da eben doch eindeutig "gelogen", und das muss doch nicht sein, oder? :-/

von Leena am 27.04.2012, 12:48


Antwort auf Beitrag von Leena

Hallo, wir haben damals nur Namensgebung gemacht, so dass meine Große genauso heißt, wie wir alle. Das ist auf jeden Fall ein Vorteil, wenn alle gleich heißen. Wir haben in der Familie auch den Fall, dass mein Schwager das Kind seiner Ex-Frau adoptiert hat. Nachteil ist natürlich, dass er nach der Trennung dann auch für den Unterhalt des Kindes zuständig war. Das muss eben gut überlegt werden. Wir haben deshalb auch nur die Namensgebung gemacht. Man muss ganz klar sehen, dass der neue Mann, wenn er das Kind adoptiert, die gleichen Rechte und Pflichten hat, wie ein leiblicher Vater. Mein Schwager hatte es spätestens nach der Trennung bereut, das Kind adoptiert zu haben. Liebe Grüße Sabine

von Sabine mit Amelie am 04.05.2012, 00:39


Antwort auf Beitrag von carmeng

Hi, meine Tochter wurde auch von meinem Mann adoptiert, bei uns war es so,dass wir erst knapp ein jahr verheiratet waren, also hat das alles länger gedauert.haben für den notar damals 104€ bezahlt, dann mussten wir zur örtlichen adoptionsstelle des jugendamtes, dann war sie einmal bei uns zu hause,und dann hats ein jahr gedauert bis es entschieden war,der leibliche vater meiner tochter hatte ja der adoption sofort zugestimmt(wegen unterhaltszahlungen) aber lange rede kurzer sinn,ist sie nun doch die tochter meines mannes und es is ruhe :) LG Und viel glück

von nachtcreme am 29.06.2012, 13:29