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hat hier Erfahrung mit Kurzzeitpflege oder fast volljährigen Pflegekind?

Thema: hat hier Erfahrung mit Kurzzeitpflege oder fast volljährigen Pflegekind?

Hallo, mir ist sozusagen ein Kind zugelaufen;-) Natürlich ist das Jugendamt informiert. Auch der Kindsvater weiß das das Kind hier ist. Hätte da mal eine Frage wegen Unterhaltskosten. Weiß von euch jemand drüber bescheid? viele Grüße Petra

von raeubermama am 31.05.2012, 11:35


Antwort auf Beitrag von raeubermama

hmm schwierig... Das Jugendamt müsste euch beraten. Kommt auf das Alter des Kindes an. Ab 15 Lj. könnte das Kind Leistungen nach dem SGB II beantragen. Aber die Eltern müssten auch Unterhalt zahlen. Kindergeld müsste auch an das Kind bzw. Euch weitergeleitet werden.

von Erdbeere81 am 31.05.2012, 16:12


Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Hallo, du bekommst auf jeden Fall das Kindergeld und die elterrn müssen Unterhalt bezahlen. Wenn das "Kind" schon in der Ausbildung ist, dann liegt es an euch, ob es etwas bei euch für Unterhalt abgibt. Wenn das Jugendamt bescheid weiß, müssten sie dich eigentlich auch über Unterhalt informiert haben, wenn nicht, würde ich mir dort Rat holen. Ich wünsche dir gute Sachbearbeiter oder Sozialarbeiter, oder was auch immer die sind. Liebe Grüße Sabine

von Sabine mit Amelie am 04.06.2012, 13:49