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Geschrieben von Badefrosch am 23.03.2022, 7:50 Uhr

Schulbegleitung

Das ist absolut abhängig von den Diagnosen und dem der es finanziert.

Meiner hat erst zu 5. Klasse Hauptschule eine bekommen, hätte er sie schon zur 3. Klasse gehabt, hätte er es auf die Realschule geschafft. Er ist mit 4,33 gewechselt und hat jetzt in der 7. Klasse einen Schnitt von 2,5.

Bei uns in Bayern sind Schulbegleiter auf Realschule und Gymnasium nicht gern gesehen, da ist man der Meinung diese Kinder gehören nicht auf solche Schulen. Soviel zu Integration in Bayern.

Ich hätte mir das Gesamtschulsystem gewünscht, wo die Reife auch später OK ist.

Erste Erfolge haben wir jetzt in der 7. Klasse, die beiden verstehen sich blind, die Klassenlehrerin ist super. Ich hoffe dass er seine Schulbegleitung bis zum Abschluss behalten darf. Wenn nicht bleibt ihm nur noch Nachteilsausgleich und Notenschutz, den er bis zum Schulabschluss hat.

Pflegegradverlängerung steht dieses Jahr auch an. Schwerbehindertenausweis ist bis zum Schulabschluss gültig.

 
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