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Geschrieben von Mucksilia am 22.11.2022, 16:47 Uhr

GdB

Hat jmd beantragt?

 
8 Antworten:

Re: GdB

Antwort von Hase777 am 22.11.2022, 17:14 Uhr

Ja. Mein Kind hat leichtes ADHS. GdB 30.

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Re: GdB

Antwort von Mucksilia am 23.11.2022, 9:08 Uhr

Ahh, ok. Was bringt das? Steuerlich was, oder?

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Re: GdB

Antwort von Dezemberbaby2012 am 23.11.2022, 18:04 Uhr

Wir überlegen noch…..

Ist schon irgendwie ein großer Schritt für mich. Mein Kind ist „behindert“…. Ist es für mich aber eigentlich gar nicht. Hat eine Störung, ja. Aber behindert?

Ich weiß, das klingt blöd von mir. Ist ja letztendlich nur ein Wort. Und behindert ist ja auch gar nichts Schlimmes. Es ist nur irgendwie - keine Ahnung. Vielleicht versteht mich ja jemand.

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Re: GdB

Antwort von ohno am 23.11.2022, 20:22 Uhr

Ja, ich... Genau aus diesen Gründen, wie Du sie nennst, Dezemberbaby, habe ich es gelassen und werde es lassen. Der Vorteil ist rein finanzieller Natur, der noch nicht mal viel bringt. Ich finde auch, zwischen Störung und Behinderung liegen Welten, auch wenn der Gesetzgeber das anders sieht und man natürlich da mitziehen kann. Aber nur aus finanziellen Gründen - nein.

Viele Grüße ohno

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Re: GdB

Antwort von Baerchie90 am 23.11.2022, 21:01 Uhr

Wir haben ihn beantragt, einfach weil es unserem Sohn zu steht und wir die Vorteile dadurch gerne mitnehmen. Das sind steuerliche Vorteile, günstigere Eintrittspreise (für ihn ist es meist günstiger und für einen Erwachsenen dank "B" kostenlos), wir haben auch schon die kostenlose Busfahrkarte für ein Jahr genutzt und machen damit aktuell immer mal wieder kostenlose Corona-Tests an den Stationen.

Ansonsten muss man ja auch niemanden etwas davon erzählen, das steht einem ja völlig frei.
Ich muss aber schon sagen, dass wir dadurch noch keine Nachteile erfahren haben, im Gegenteil ich hatte immer eher das Gefühl, dass es ein "Türenöffner" ist, gerade weil man unserem Sohn nicht "ansieht", dass etwas nicht stimmt. Mit dem Ausweis (GdB 90, G B H) wurden wir gleich viel ernster genommen, da war die Schulbegleitung auch ohne sichere Diagnose (es wollte sich noch keiner festlegen ) plötzlich kein Problem mehr.
Auch innerhalb der Familie wird plötzlich ganz anders mit seinem Verhalten umgegangen, vorher war es gerne ne "Erziehungssache" und "er müsse ja nur" bzw "ihr müsst nur mal..."

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Re: GdB

Antwort von ohno am 23.11.2022, 21:20 Uhr

Aber das sind ja eher Eure Vorteile, also die der Erwachsenen (1. Absatz). Das würde er ja nicht selbst zahlen... Aber die soziale Komponente, wie Du geschrieben hast, ist natürlich ein gutes Argument!

VG ohno

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Re: GdB - Berufsleben und Mieter

Antwort von Laufente123 am 29.11.2022, 20:17 Uhr

Im Berufsleben hast du besseren Kündigungsschutz und 5 Tage mehr Urlaub, auch als Mieter hast du einen besseren Kündigungsschutz.

Man muss aber bei der Bewerbung zum Ausbildungsplatz den GdB noch nicht angeben, sondern vielleicht erst nach 1/2 Jahr.

Ansonsten fand ich die Anmerkung aus der Runde sehr interessant, dass man vorher das ADHS eher als "das Knd ist bloß schlecht erzogen" angesehen hat, mit Anerkennung als Behinderung dann aber mehr Verständnis hatte. Macht für mich Sinn diese Blickweise (mein Neffe hat ADHS und Lernbehinderung und äußerlich sieht man ihm nichts an).

Ich selbst habe einen derzeit temporären GdB von 100 aus anderen Gründen und fühle mich damit wohl. Die Krankheit gehört halt zu mir. Ich nutze die Vorteile gerne, sind halt ein Ausgleich für meine Nachteile (bei mir großer Zeitaufwand für Therapien und Kontrollen).

Liebe Grüße
Laufente

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Re: GdB

Antwort von Badefrosch am 26.02.2023, 21:11 Uhr

Natürlich, wir haben alles beantragt, was geht.

GdB 50 mit H und Pflegegrad 2 durchgekommen nach Widerspruch.

Und ja, es hilft, LRS Therapie vom Pflegegeld bezahlt.

Meine Steuererstattung hat sich versechsfacht durch den GdB, wenn Führerschein möglich, dann habe ich das Geld dafür schon auf der Seite.

Schule Nachteilsausgleich mit Notenschutz, auch im Quali.

Alles für ein Berufsvorbereitungsjahr bzw assistierte Ausbildung angeleiert.

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