ADHS - ADS

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Geschrieben von Laufente123 am 29.11.2022, 20:17 Uhr

GdB - Berufsleben und Mieter

Im Berufsleben hast du besseren Kündigungsschutz und 5 Tage mehr Urlaub, auch als Mieter hast du einen besseren Kündigungsschutz.

Man muss aber bei der Bewerbung zum Ausbildungsplatz den GdB noch nicht angeben, sondern vielleicht erst nach 1/2 Jahr.

Ansonsten fand ich die Anmerkung aus der Runde sehr interessant, dass man vorher das ADHS eher als "das Knd ist bloß schlecht erzogen" angesehen hat, mit Anerkennung als Behinderung dann aber mehr Verständnis hatte. Macht für mich Sinn diese Blickweise (mein Neffe hat ADHS und Lernbehinderung und äußerlich sieht man ihm nichts an).

Ich selbst habe einen derzeit temporären GdB von 100 aus anderen Gründen und fühle mich damit wohl. Die Krankheit gehört halt zu mir. Ich nutze die Vorteile gerne, sind halt ein Ausgleich für meine Nachteile (bei mir großer Zeitaufwand für Therapien und Kontrollen).

Liebe Grüße
Laufente

 
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