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Wie läuft das mir dem Mutterschaftsgeld und Elterngeld?

Thema: Wie läuft das mir dem Mutterschaftsgeld und Elterngeld?

Hi ihr lieben, habe eine Frage. Wie sieht es genau aus mit dem Mutterschaftsgeld und dem Elterngeld wenn zwischen den beiden Kindern elf Monate altesunterschied besteht? Bin momentan in Elternzeit für zwei Jahre. Habe aber gehört wenn man die Elternzeit zum Beginn der Mutterschutzes beendet hat man auch Anspruch auf den Zuschuss vom Arbeitgeber, stimmt das? Hat jemand Erfahrung? Danke schonmal und sorry falls die Frage schonmal im Forum vorkam , lese aber nicht allzu oft mit!

von blume786 am 14.04.2014, 11:17


Antwort auf Beitrag von blume786

Oh nein,die Frage steht direkt unter mir schon

von blume786 am 14.04.2014, 11:20


Antwort auf Beitrag von blume786

Hallo also meine Kids werde ca 14 Monate altersunterschied haben. Mein Mutterschutz beginnt 12.6.,meine elternzeit habe ich zum 11.6 gekündigt und somit erhalte ich zum mutterschaftsgeld der kk den vollen ag-zuschuss.elterngeld bekommen ich das selber wie bei kind 1 ( hab damals bei der landesbank angerufen die haben mir das erzählt). gekündigt habe ich meine elternzeit in der 22.Ssw und habe eine woche später die bestätigung des ag bekommen.ohne probleme ging das. ich kann nur raten das man wegen dem elterngeld bei entsprechender stelle anruft.das ist am besten... lg

von Schokonuss87 am 14.04.2014, 13:00


Antwort auf Beitrag von Schokonuss87

Hallo! Ja das stimmt! Meine Elternzeit endete nach einem Jahr am 25.02. und der neue Mutterschutz beginn zufällig am 26.02. Nun bekomme ich Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse,Rest vom AG. Danach das gleiche Elterngeld wie bei Kind eins und was ja noch zusätzlich kommt ist der Geschwisterbonus! Meine beiden Mäuse sind genau 13 Monate auseinander! LG und alles gute Iris

von icki am 14.04.2014, 14:57


Antwort auf Beitrag von blume786

ja, es stimmt! habe gerade mein zweites kind geboren und war noch in elternzeit vom ersten. habe diese schriftlich verkürzt und somit anspruch auf geld vom arbeitgeber und krankenkasse.

von netteida am 14.04.2014, 19:43


Antwort auf Beitrag von netteida

Wird denn zum Elterngeld 2. Kind auch das Mutterschaftsgeld vom 2. Kind mitgerechnet? Werden zwischen 1. und 2. Kind 17 Monate haben.Also von Februar bis Juli sinds ja 5 Monate, sind das alles 0 € Monate oder zählt Muschu Geld zur Berechnung dazu???

von Poki1982 am 15.04.2014, 21:09


Antwort auf Beitrag von Poki1982

MuSchu Geld zählt leider nicht. Grob werden es 8 bzw. 9 Monate vor Kind 1 sein und 3 bzw. 4 Monate mit 0€ je nach Geburtsdaten.

von Sandri_plus_1 am 16.04.2014, 08:10