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Noch in Elternzeit und wieder schwanger...

Thema: Noch in Elternzeit und wieder schwanger...

Hallo Ich bin jetzt in der 8. Woche schwanger. Meine erste Tochter ist am 23.3.15 geboren und ich habe bis zum 31.3.16 Elternzeit beantragt. Jetzt wollte ich mal wissen ob jemand sich da besser auskennt als ich. Und zwar kann ich die Elternzeit unterbrechen? Hatte bei der letzten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot vom FA bekommen. Wie viel elterngeld wurde ich den fürs nächste Kind bekommen? Genauso viel wie beim ersten da ich ja zwischendurch nicht mehr arbeiten gehe. Ich hoffe ihr könnt mir von euch berichten oder evtl einige Links geben wo ich nachlesen kann. Habe bis jetzt im Inet nicht wirklich was gescheites gefunden. Danke schonmal

von Annizo am 29.09.2015, 12:56


Antwort auf Beitrag von Annizo

Google mal nach Elternzeit Plus. Ich meine dort gelesen zu haben, dass die Elternzeit rausgerechnet wird und stattdessen die vorherige Arbeitszeit mit Gehalt gerechnet wird.

von CK18 am 30.09.2015, 01:08


Antwort auf Beitrag von Annizo

Beim Elterngeld für's neue Kind würden die Monate, die die für's erste Kind Elterngeld erhalten hast sowie die, in denen du Mutterschaftsgeld für Kind1 und Kind2 erhalten hast, rausgerechnet. Falls du zwischen Kind1 und Kind2 Monate hast, in denen du keinen einzigen Tag lang Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bekommen hast, würden diese mitgezählt und falls du nichts verdient hast mit 0 Euro in die Berechnung einbezogen. Die noch fehlenden Monate, um auf 12 Monate zu kommen, werden aus der Zeit vor dem Mutterschutz von Kind1 genommen. Wenn ich's richtig einschätze, hättest du ja gar keine Monate, in denen du kein Elterngeld bzw. Mutterschaftsgeld bekommst, oder? (Wann ist denn der ET?) Dann wäre die Summe genauso hoch, wie bei Kind 1 bzw. sogar höher, weil du ja nochmal 75 Euro für's Geschwisterkind bekommst. Gilt aber nur, falls du nicht selbstständig bist. Bei Selbstständigen wird das anders berechnet.

von 85kathali am 30.09.2015, 11:31


Antwort auf Beitrag von Annizo

Elternzeit unterbrechen kannst du glaub nur, wenn der Arbeitsgeber zustimmt. Und ob der so begeistert davon wäre, falls du darauf spekulierst, dafür gleich wieder ins Beschäftigungsverbot zu gehen...

von 85kathali am 30.09.2015, 11:33


Antwort auf Beitrag von 85kathali

Wiso willst du die Elternzeit denn unterbrechen? Sehe da keinen Sinn drin. Zumal die Zeiten sich ja addieren und nichg verfallen nur weil ein weiteres Kind in der Elternzeit kommt...

von tippi4 am 02.10.2015, 22:23


Antwort auf Beitrag von 85kathali

Du solltest die ElternZeit sogar unterbrechen u in mutterschutz vor der Geburt gehn, kriegst mehr Geld! Nach der Geburt nimmst einfach noch ein Jahr ElternZeit u günstiger Weise Kriegst du genauso viel ElternGeld wie jetzt!

von mirala2015 am 03.10.2015, 00:29


Antwort auf Beitrag von 85kathali

Hallo. Man darf nicht unterbrechen, um ein BV zu bekommen! Das ist strafbar ! Frag am besten hier im Experten Forum bei Frau Bader. Du kannst die Elternzeit , 1 Tag vor dem neuem Mutterschutz beenden, somit bekommst du die 13 € pro Tag von der Krankenkasse und den AG Anteil. Würde dem AG jetzt schon mitteilen, das eine erneute Schwangerschaft besteht! So war das bei mir!

von Bambi1983 am 19.10.2015, 11:11