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Mutterschaftsgeld in der 2. Schwangerschaft

Thema: Mutterschaftsgeld in der 2. Schwangerschaft

Hallo zusammen, vorweg, ich bin neu hier und habe auch schon einen Beitrag zu dem Thema gefunden, den ich aber leider nicht mehr beantworten kann, da archiviert. Also es sieht folgendermaßen bei uns aus: Ich bin gerade in Elternzeit meines 1. Kindes, geht noch bis Ende 2013, ich war dann über 2,5 Jahre gar nicht arbeiten. Im November kommt Kind 2. Nun habe ich gelesen, dass ich die Elternzeit beenden kann zum Mutterschutzbeginn und dann auch das volle Mutterschaftsgeld erhalte, also auch den AG-Anteil. Jetzt sagte mir der AG, das geht nicht, um den zu bekommen müsste ich ja erstmal nochmal wieder arbeiten kommen um nen Anspruch zu haben. Daraufhin habe ich unsere Elterngeldstelle angerufen, die sagten auch geht nicht, weil ich ja in den letzten 12 Monaten nicht gearbeitet habe, woraus sich ja das MuSchaftsgeld errechnet. Hm, jetzt habe ich nochmal etwas nachgelesen und verstehe das eigentlich immernoch so, dass ich das Geld kriegen würde. Ist das so, oder bekommt man den AG-Anteil wirklich nur wenn man in den 12 Monaten davor Einkommen hatte? Danke schonmal. :)

von berschi11 am 11.07.2013, 17:17


Antwort auf Beitrag von berschi11

Hallo berschi, man kann das komplette Mutterschasftsgeld bekommen (inkl. AG-Anteil). Ich bin mir da ziemlich sicher, weil ich es nämlich auch für meinen zweiten Sohn (jetzt fünf monate alt) bekommen habe. Es geht allerdings erst für Kinder die in 2013 geboren sind. Deshalb wissen viele AG da noch nicht bescheid. Ich musste mich in meiner Firma deshalb auch bis in die Rechtsabteilung durchtelefonieren. Die Elterngeldstelle ist nicht der richtige Ansprechpartner. Elterngeld und Mutterschaftsgeld sind ja zwei Paar Schuhe und haben, abgesehen davon, dass Mutterschaftsgeld aufs Elterngeld angerechent wirs, nichts miteinander zu tun. Ich kopiere dir mal rein was ich meinem AG damals geschrieben hatte: hiermit teile ich mit, dass ich die Elternzeit für meinen Sohn XX (geb. am X) gemäß § 16 Absatz 3 BEEG zum Ablauf des (letzer Tag vor neuem Mutterschutz) vorzeitig beenden werde, zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des §3 Absatz 2 und des § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes. Der Zeitraum des Mutterschutzes beginnt am XY. Eine Kopie des Mutterpasses, der dieses Datum belegt, liegt Herrn Chef bereits vor. Zudem teile ich mit, dass ich für mein zweites Kind (voraussichtlicher Entbindungstermin ist der X 2013) eine Elternzeit nehmen werde, die die ersten X Lebensmonate umfasst. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung über den Eingang dieses Schreibens und darüber, dass die Umsetzung wie gewünscht erfolgen kann. Viel Erfolg! Lass dich nicht abwimmeln. Dir steht das Geld zu. Larona

von Larona am 11.07.2013, 20:30


Antwort auf Beitrag von Larona

Danke dir. Das hab ich mir nämlich auch gedacht, aber so genau geht das leider aus dem Gesetzestext nicht hervor finde ich. Es steht halt nur da, dass ich die Elternzeit für den Mutterschutz beenden kann, aber zu dem Geld steht eben nichts. Ich hab das auch eher zufällig vor kurzem gelesen. Sonst wäre ich da nie drauf gekommen, dass ich noch was kriegen könnte...

von berschi11 am 11.07.2013, 22:08


Antwort auf Beitrag von berschi11

Hallo, ich finde das auch sehr interessant und werde das mal an meinen Vorgesetzten so weiterleiten. Mir ging es auch so, dass man mich abgewimmelt hat. (ET ist im Dez.'13 und das erste Kind kam im Sep'12) "Man kann die Elternzeit nur mit Zustimmung" vorzeitig beenden und die würde man mir nicht geben (wollen), weil man ganz offensichtlich keine zusätzlichen Ausgaben will. Wie es da weiter geht nach dem kurzen Verweis auf Paragraphen werd ich berichten. So ein paar Cent auf die 12€/Tag würden uns auch ganz gut tun. Falls du vor mir ein Feedback hast würde ich mich freuen darüber zu lesen. Viele Grüße Nafaria

von Nafaria am 12.07.2013, 08:38


Antwort auf Beitrag von berschi11

Hallo zusammen, da dieses Thema bei mir auch gerade aktuell ist, habe ich hierzu auch etwas im Internet recherchiert. Also es bedarf keiner Zustimmung des Arbeitgebers, wenn man die Elternzeit aufgrund erneutem Mutterschutz vorzeitig beenden will. Und man hat auch definitiv Anspruch auf den Zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld. Dies betrifft den Arbeitgeber ja eh nur indirekt, da er das Geld ja über die Umlage von der Krankenkasse zurückbekommt. Hier noch zwei interessante Links zu diesem Thema: http://www.dashoefer.de/Online-Angebote/Newsletter/Gleichstellung-online/?cid=43373 http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/SID-3924E087-52845628/internet/style.xsl/erneute-schwangerschaft-waehrend-der-elternzeit-11652.htm Da ich aktuell aber erst in der 12.SSW bin werde ich noch etwas warten, bevor ich meinem Arbeitgeber die Verkürzung mitteile.

von Doppelpack2014 am 15.07.2013, 20:37


Antwort auf Beitrag von Doppelpack2014

Hallo, kann Larona nur zustimmen. Hätte nun von meinem ersten Kind noch Elternzeit bis Ende Oktober und nächste Woche beginnt schon mein Mutterschutz vom nächsten. Habe meine Elternzeit vorzeitig beendet (zum neuen Mutterschutzbeginn) und erhalte nun auch den vollen AG-Anteil. Musste dafür auch eine zeitlang recherchieren. Bei mir hat die Elterngeldstelle echt tolle Tipps gegeben, aber es gibt auch eine Hotline vom Bundesminesterium für Familie wo man sich darüber informieren kann. Da es diese Regelung erst seit Anfang des Jahres gibt wissen es leider noch nicht so viele AG. LG

von aurinko78 am 15.07.2013, 20:54


Antwort auf Beitrag von aurinko78

hallo, ich habe meine Elternzeit für Kind Nr. 1 vorzeitig beendet um Mutterschaftsgeld bei Kind Nr. 2 (Geb. 25.12.12) zu bekommen. Mein Chef (wir verstehen uns gut) bekam von seinem Steuerberater die Auskunft dieses sei nicht möglich, daher habe ich direkt mit der Ausgleichskasse (die erstatten ja dem AG das Geld) telefoniert. Auch die wusste von der neuen Regelung (gilt seit Sept. 12) nichts. Habe mich mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Verbindung gesetzt. Die haben mir eine E-Mail geschickt in der unter anderem folgendes drinstand: "Eine laufende Elternzeit kann aber auf Grund neuer Mutterschutzfristen auch vorzeitig beendet werden, unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerin während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet hat oder nicht. Die vorzeitige Beendigung bedarf keiner Zustimmung des Arbeitgebers; die Arbeitnehmerin soll dem Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung der Elternzeit lediglich rechtzeitig mitteilen (§ 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG) Eine Arbeitnehmerin, die während der Elternzeit nicht in Teilzeit arbeitet, erhält, wenn Sie Ihre laufende Elternzeit auf Grund neuer Mutterschutzfristen vorzeitig beendet, während der Mutterschutzfristen (sofern anspruchsberechtigt) Mutterschaftsgeld der Krankenkasse sowie den Arbeitgeberzuschuss bemessen am ursprünglichen Einkommen (Vollzeit). Beendet sie ihre Elternzeit nicht vorzeitig, erhält sie nur das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse." Diese E-Mail habe ich dann an die Ausgleichskasse weitergeleitet.Danach wurde meinem Chef zugesagt das er den Ausgleich bekäme, und ich habe mein Geld bekommen. Wendet Euch am besten auch an das Ministerium (info@bmfsfjservice.bund.de) und die Ausgleichskasse. Es geht ja immerhin um viel Geld, und wenn es einem zusteht sollte man es ja auch mitnehmen. Prinzipell finde ich diese Regelung zwar nicht richtig, aber dafür haben wir (und mein Mann immer noch) jahrelang Steuern und Abgaben gezahlt mit denen auch viel Quatsch finanziert wurde.

von si1213 am 15.07.2013, 23:18


Antwort auf Beitrag von si1213

Vielen Dank noch für die weiteren Antworten. Ich habe immerhin schonmal erreicht, dass die Personalabteilung sich mit der Rechtsabteilung in Verbindung setzen will... Echt blöd, dass es immer so lange dauert bis solche Neuerungen überall ankommen... Es gibt bestimmt genug Mütter die es nicht wussten und auch nicht darauf hingewiesen wurden.

von berschi11 am 16.07.2013, 14:19


Antwort auf Beitrag von berschi11

Falls es noch jemanden interessiert, ich habe nun die Bestätigung vom AG erhalten. Wahrscheinlich sind sie jetzt ganz schön genervt von mir, aber was solls. Ich nehme mir ja nur was mir zusteht... Also bleibt dran falls es euch auch betrifft!

von berschi11 am 19.07.2013, 11:35