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Muss ich im Mutterschutz arbeiten?

Thema: Muss ich im Mutterschutz arbeiten?

Hallo, Vielleicht hat ja jemand von euch Ahnung. Mein Mutterschutz beginnt 6 Tage bevor meine Elternzeit endet. Meim Arbeitsvertrag ist inzwischen ausgelaufen. Nun kann ich nur in den Mutterschutz wenn ich mich Arbeitslos melde da ich ja sonst nicht selbstständig versichert bin. Arbeitslos kann ich mich aber nur melden wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle. Ich kann ja während des Mutterschutzes vor der Geburt arbeiten. Arbeite ich dann trotz Mutterschutz oder kann ich nicht in den Mutterschutz wenn ich arbeiten will? Vielleicht ist ja einer von euch mit dem Thema vertraut. Lg

von laluna77 am 28.05.2014, 21:27


Antwort auf Beitrag von laluna77

Hey, bei mir wars etwas anders. Mein arbeitsvertrag ist auch während der elternzeit ausgelaufen und als die zuende war war Kind zwei schon unterwegs. Hab versucht mich arbeitslos zu melden, ging aber nur mit der Bedingung das ich dem arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Dann bekommt man kein arbeitslosengeld sondern nur hartz4 was ja nicht so tragisch ist. und versichern kannst du dich auch über deinen Partner meine beiden Jungs und ich sind alle über ihn versichert, das war die einfachste Regelung. Hoffe ich konnte dir etwas helfen

von JaDaFe am 29.05.2014, 06:56


Antwort auf Beitrag von laluna77

Hast du mal bei der Krankenkasse angefragt? Also weil dein Mutterschutz ja beginnt bevor die Elternzeit rum ist. Danach wirst du doch wahrscheinlich wieder Elternzeit nehmen oder? Bei mir war es anders. Ich hatte mich arbeitssuchend gemeldet und bin dann 8 Wochen später schwanger geworden. Das war gar kein Problem. Ich hätte ja bis zum Mutterschutz arbeiten können, wenn mich jemand genommen hätte.

von HSVMarie am 29.05.2014, 08:29


Antwort auf Beitrag von HSVMarie

Hallo, danke für die antworten. Die Eltern geldstelle sagt ich soll in den Mutterschutz da ich sonst einen leer Monat bei der Berechnung des Elterngelds habe . In den Mutterschutz kann ich aber nur wenn ich selbständig versichert bin. Bei meinem Mann in die Versicherung geht daher nicht. Alles total kompliziert und scheinbar hat auch beim Arbeitsamt keiner Ahnung . Werde ieht den Antrag auf Arbeitslosengeld Stellen und mal sehen was passiert. Dank trotzdem !

von laluna77 am 29.05.2014, 11:50


Antwort auf Beitrag von laluna77

Hallo, ich habe ein ähnliches Problem. Aaalsooo: Kind 1 im jan letzten jahres geboren, einen Tag nach der Geburt lief mein Arbeitsvertrag aus. Dann bis an 2014 Elternzeit. Kind 2 im Feb. diesen Jahnres geboren, sprich vier Wochen leerlauf zwischen den Elternzeiten. Habe bei der KK angerufen und gefragt ob ich Muschugeld bekomme und krankenversichert bin. Antwort: Nein, da ich ja weder Arbeitslos bin noch einen Arbeitgeber habe... Hm, ok. Bin dann zum AA. Die sagten mir das sie so einen Fall noch nicht hatten, da ich doch in der Mutterschutzfrist bin. ???? Habe dann gemeint das es doch nicht sein kann das ich vier Wochen nicht Krankenversichert bin. Nein da hätte ich wohl recht und muss mich dann Arbeitslos melden, geht aber nur wenn ich dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehe, was ich nicht tue,da ja Muschufrist. Müsste also schriftlich darauf verzichten. Was blieb mir übrig, also auch das getan, ist janicht so schlimm vier Wochen vor der Geburt, wer stellt mich da schon ein? Habe dann auch Arbeitslosengeld bekommen. So, Geburt, Elterngeldantrag eingereicht und schreiben für die KK. Drama! Die haben nun gesagt das ich doch Anspruch auf Mutterschutzgeld habe und gar kein Arbeitslosengeld hätte bekommen dürfen, weil Mutterschutzfrist! Ja spinnen die denn??? Ich dachte nicht!? Sie bräuchten ein schreiben über das Mutterschutzgeld vom Arbeitsamt, habe ich aber nicht, nur das fürs Arbeitlosengeld. Nein sagt die liebe KK sie hätten aber gerne das andere schreiben. HABE ICH NICHT, WAR ARBEITSLOS GEMELDET!!!! Und nun müssen die das hin und her klären und ich habe immer noch kein Elterngeld, seit Februar... Was für ein sch..... Spiel. Nur weil die eine Hand nicht weiß was die andere macht. Tja , am Montag werde ich nochmal alle Instanzen durchtelefonieren müssen, denn bis dahin habe ich eine Frist von der Elterngeldstelle. LG eine frustrierte Steffi Jetzt bin ich immer noch am hinterherrennen um endlich mein Elterngeld zu bekommen

von Steffi29... am 30.05.2014, 22:19


Antwort auf Beitrag von laluna77

Hallo, ich bekam von der Krankenkasse den tollen Tip doch den Geburtstermin mit einem geplanten Kaiserschnitt vorziehen zu lassen. Dann wäre ich weiterhin selber versichert, da dann der Mutterschutz ja früher anfängt. War jetzt nicht so mein Ding - also bin ich wenige Tage vor Beginn des Mutterschutzes in die Familienversicherung zu meinem Mann gekommen. Ohne Mann hätte ich ich selber versichern müssen. Gruß Dhana

von dhana am 30.05.2014, 22:08